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FMA-Vorstand Heinrich Traumüller

Foto: APA/Schneider
Wien - Seit Wochen untersucht die Finanzmarktaufsicht (FMA), ob die Meinl Bank und die in Wien börsenotierte Immobilienfirma Meinl European Land (MEL) bei ihrer umstrittenen Aktien-Transaktion (Zertifikatsrückkäufe) das Börsegesetz verletzt haben. Der Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), Heinrich Traumüller, hat heute in einem Interview im ORF-"Morgenjournal" Zweifel geäußert an einem Hauptargument von Meinl, dass nämlich für die Immobilienfirma mit Sitz auf der Insel Jersey das österreichische Börsegesetz nicht gelte.

Über den Stand der FMA-Prüfungen im Fall Meinl wollte Traumüller zwar nichts sagen. Zum Anwendungsbereich heimischen Rechts stellte er klar: "Es ist einfach oft ein Irrtum, dass Unternehmen, die sozusagen ihren juristischen Sitz im Ausland haben, komplett anderen Regelungen unterliegen. Grundsätzlich gilt auch bei Unternehmen, die im Ausland registriert sind, natürlich die Verpflichtung, das Wiener Börsegesetz einzuhalten - vor allem in allen Punkten, wo es um Marktmanipulation und Missbrauch von Insider-Informationen geht."

Wie berichtet, haben die MEL und die Wiener Börse zuletzt vertraglich (schriftlich) fixiert, dass sich MEL uneingeschränkt sämtlichen Anforderungen an Emittenten im Prime Market unterwerfen wird. Kursrelevante Umstände und Insiderinformationen müssen demnach "unverzüglich" (ad-hoc) bekannt gegeben werden. Damit hat die Börse befunden, dass die MEL "bis auf weiteres" im obersten Segment der Wiener Börse bleiben darf. Sollten die noch laufenden Prüfungen von FMA und Notenbank ergeben, dass davor Regeln verletzt wurden, hat die Börse angekündigt, den Fall neu bewerten zu wollen. Der Ball liegt jetzt also wie berichtet bei der FMA mit ihren Prüfergebnissen.

Klagen ante Portas

MEL-Kleinanleger haben bereits Einzelklagen in Auftrag gegeben bzw. angekündigt. Nach APA-Informationen ist eine weitere (nicht anonyme) Sachverhaltsdarstellung in Arbeit. Die Arbeiterkammer prüft ebenfalls, ein bis zwei Musterprozesse führen zu wollen. Im Visier hat sie vor allem Anlageberater: Der Vorwurf lautet auf irreführende Anlageberatung, die Titel seien als sicheres Investment verkauft worden. Auch auf Widersprüche in den Emissionsprospekten (Kapitalmarktpapier, Mündelsicherheit etc.) soll hingewiesen werden. Wie Harald Glatz, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK), diese Woche in der Zeitung "Österreich" sagte, liegen allein in Wien der AK über 70 Beschwerdefälle vor, insgesamt wollten bisher mehr als 100 Personen den Rechtsweg beschreiten. MEL und Meinl Bank haben wiederholt alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Ansturm von Aktionären erwartet

Unterdessen schaltet der Anlegerschützer Wilhelm Rasinger Prozessfinanzierer ein, die im Namen von Anlegern klagen sollen. Rasinger, Chef des Interessenverbandes für Anlegerschutz (IVA), bereitet laut "WirtschaftsBlatt" (Freitagausgabe) gemeinsam mit Prozessfinanzierern und Anwälten eine Klage gegen die Meinl-Gruppe vor. "Es geht darum, Meinl European Land-Aktionären die Möglichkeit zu geben, mit Hilfe der Prozessfinanzierer gegen die Meinl-Gruppe rechtlich vorzugehen". Er erwarte einen regelrechten Ansturm von Aktionären, die sich über den IVA an der Klage beteiligen würden.

"Damit wird das für Privatanleger ansonsten doch sehr große finanzielle Klagsrisiko deutlich minimiert", wird Rasinger in der Zeitung zitiert. Der IVA habe diesen Schritt seit längerem vorbereitet, mit verschiedenen Anwälten und Prozessfinanzierern gesprochen. Ein in- und ein ausländischer Prozessfinanzierer hätten "im Gegensatz zu anderen in dieser Causa bei uns vorstellig gewordenen Unternehmen" plausible Konzepte und Ansatzpunkte der Klage erarbeitet. In "voraussichtlich ein bis zwei Wochen", so Rasinger zu dem Blatt, seien die Vorbereitungen abgeschlossen. (APA)