Über den Stand der FMA-Prüfungen im Fall Meinl wollte Traumüller zwar nichts sagen. Zum Anwendungsbereich heimischen Rechts stellte er in dem Interview allerdings klar: "Es ist einfach oft ein Irrtum, dass Unternehmen, die sozusagen ihren juristischen Sitz im Ausland haben, komplett anderen Regelungen unterliegen. Grundsätzlich gilt auch bei Unternehmen, die im Ausland registriert sind, natürlich die Verpflichtung, das Wiener Börsengesetz einzuhalten – vor allem in allen Punkten, wo es um Marktmanipulation und Missbrauch von Insider-Informationen geht."
"Angriffsfläche"
Die Äußerung sorgte unter Beobachtern für Verwunderung. Wilhelm Rasinger vom Interessenverband der Anleger (IVA) bezeichnet den Auftritt inmitten eines laufenden Verfahrens als "unglücklich, ich bezweifle, dass das der Sache dienlich ist". Der Anlegervertreter äußerte im Gespräch mit dem STANDARD die Befürchtung, dass die Feststellung "Angriffsflächen für MEL bietet". Andere Experten, die namentlich nicht genannt werden wollen, sprachen von einer möglichen Vorverurteilung durch Traumüller.
"Wir kooperieren voll mit den Ermittlern. Es hat keinen Sinn, in der Öffentlichkeit mit einer Behörde zu kommunizieren", erklärte MEL-Sprecher Rupert-Heinrich Staller. Weiter wollte er die Äußerungen Traumüllers nicht kommentieren.
Hintergrund der Aufregung ist, dass die Anwendung österreichischen Börsenrechts MEL wahrscheinlich dazu verpflichtet hätte, die Aktienrückkäufe zu publizieren. Ein Verstoß gegen die Veröffentlichungspflichten wäre eine Einladung für zivilrechtliche Klagen geschädigter Anleger. Auch Rasinger prüft derzeit gemeinsam mit Prozessfinanzierern aus dem In- und Ausland eine Klage gegen MEL und die Meinl-Gruppe. "Bei der Meinl Bank ist am meisten zu holen", so der IVA-Mann.
Ansturm