Wien - Fälle wie folgender sollen künftig der Vergangenheit angehören: Ein Handynutzer bekam eine SMS mit dem Betreff "Dienstnachricht", die aber, wie sich nach Öffnen der Kurznachricht herausstellte, keine Dienstnachricht war. Bei der nächsten Rechnung schlug die SMS mit mehreren Euro zu Buche.

Aggressive und irreführende Geschäftspraktiken soll die Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), die mit 12. Dezember in Kraft tritt, erschweren. Neben SMS-Mehrwertmails soll dabei vor allem Internetabzocke und Verkaufsveranstaltungen mit älterem Publikum, etwa im Rahmen von Bus-Verkaufsfahrten, der Riegel vorgeschoben werden, erklärt AK-Expertin Ulrike Ginner. Auf besonders schutzwürdige Personengruppe wie Kinder oder ältere Personen wurde Bedacht genommen. Neu ist außerdem, dass im Anhang der Novelle eine "schwarze Liste" angehängt wurde, die verschiedenste unlautere Geschäftspraktiken auflistet (siehe Wissen).

Unterlassungsklagen

Die Tatsache, dass auch die Wirtschaft die Novelle lobt, ist darauf zurückzuführen, dass es künftig zu Unterlassungsklagen kommen kann, wenn dem Mitbewerb unlautere Verkaufspraktiken auffallen.

Nicht durchgesetzt haben sich Konsumentenschützer bei der Novelle mit der Forderung nach einer "Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne". Soll heißen, dass eine Firma bei einem nachgewiesenen Fall überhöhter Preise die Differenz zum normalen Marktpreis retournieren muss. Allerdings, meint die Konsumentenschutzexpertin, sei in der Sache unlauterer Wettbewerb noch nicht aller Tage Abend. Bei dieser Novelle nämlich wurde lediglich eine EU-Richtlinie verspätet umgesetzt. Ein neues UWG-Gesetz, das auf die (unlauteren) Möglichkeiten Bedacht nimmt, die sich im Rahmen von Multimedia ergeben, soll in dieser Legislaturperiode erarbeitet werden. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13./14.10.2007)