"Bei den Aussendungen von Omnia handelt es sich um eine bewusste Desinformation. Wir haben unsere Anwälte jetzt aufgefordert, rechtlich dagegen vorzugehen. Immerhin sind wir ein börsenotiertes Unternehmen", so die Sprecherin. Ein Anwalt von Omnia wies die Vorwürfe zurück.
Zuletzt hatte Omnia in einer Mitteilung mit dem Titel "Rien ne va plus: Game over für Bwin?" für diese Tage ein Gerichtsurteil in Aussicht gestellt, dass es bwin verbieten könnte, "weiterhin Glücksspiele ohne Konzession in Österreich anzubieten". Beantragt hat Omnia eigentlich ein Versäumungsurteil, in dem das Unternehmen bwin Gibraltar vorwirft, erst verspätet eine Klagebeantwortung und eine Stellungnahme zum Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung abgegeben zu haben. Fristgerecht geantwortet hatte demnach lediglich bwin Österreich.
Gegendarstellung
bwin verwies am Freitag in einer Gegendarstellung darauf, dass das Handelsgericht Wien ebenso wie das Oberlandesgericht Wien bisher sämtliche Klagen bzw. Anträge auf Einstweilige Verfügung von Omnia sowohl gegen bwin Interactive Entertainment AG als auch gegen die bwin International Ltd. zurückgewiesen habe. Die Richter seien zu dem Schluss gekommen, dass "das österreichische Glücksspielgesetz mit Europarecht nicht in Einklang" stehe und auch "das Argument des Spielerschutzes nicht geeignet" sei, "das österreichische Glücksspielmonopol zu rechtfertigen". bwin gehe aufgrund der bisherigen Entscheidungen davon aus, dass der Antrag auf ein Versäumungsurteil abgewiesen werde.
Selbst wenn das Gericht ein Versäumungsurteil erlassen sollte, werde "dieses durch einen von bwin dann einzubringenden Widerspruch wieder außer Kraft gesetzt". An der Zulässigkeit des bwin Unterhaltungsangebots in Österreich würde sich dadurch nichts ändern, versicherte das börsenotierte Unternehmen.