Im Wortlaut: "Die Vertragsparteien kommen überein, an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mit dem Ersuchen heranzutreten, zu prüfen, ob durch eine Anpassung der arbeitsrechtlichen Regelungen im Rahmen der europarechtlichen Zulässigkeit erweiterte Möglichkeiten für verlängerte Dienste geschaffen werden können."
Wunsch nach Klarstellung
"Ja, diese Nebenabrede gibt es offenbar, aber sie regt uns nicht wahnsinnig auf", beschwichtigt Thomas Szekeres, Obmann des Betriebsrats am AKH. Man könne aber von einem "unfreundlichen Akt" sprechen, so Szekeres. Der Text sei reichlich schwammig fromuliert und "wir wünschen uns natürlich eine Klarstellung vom Ministerium".
In der Aussendung der Niederösterreichischen Kammer hatte der Chef der angestellten Ärzte, Ronald Gallob, befürchtet: "Das würde bedeuten, dass wenn kein Notfall in der Zeit zwischen 21.00 und 7.00 Uhr in der Früh passiert, bei dem ein Arzt benötigt wird, oder kein Patient die unmittelbare Hilfe eines Arztes braucht, dieser den Nachtdienst im Krankenhaus gratis absolvieren muss."
"Maximal unfreundlich interpretiert"