Der Zürcher Staatsanwalt Hans Maurer sagte am Montag laut der Nachrichtenagentur sda, das Plakat könne nicht nach der Anti-Rassismus-Gesetzgebung beurteilt werden, da diese sich lediglich auf die Bereiche Religion, Rasse und Volkszugehörigkeit beziehe. Das Plakat illustriere jedoch die Forderung der SVP nach Ausweisung krimineller Ausländer. Der Partei zufolge ist das Bild mit den Schafen nicht rassistisch.
Eine von mehreren Klagen
Die Klage war von der linksgerichteten Partei der Arbeit (PdA) eingereicht worden und ist nur eine von mehreren Klagen gegen die Wahlkampagne der SVP. Die Schweizer Liga für Menschenrechte etwa geht juristisch gegen zwei Zeichentrick-Videospiele auf der SVP-Website vor. In einem davon wird der Spieler aufgefordert, über einen Aktivisten der Grünen hinwegzulaufen, der Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung aufstellt. In dem anderen Spiel soll das Partei-Maskottchen, der Ziegenbock Zottel, Schweizer Pässe einsammeln, bevor sie von braunen, schwarzen oder gelben Händen weggenommen werden.