Quote sinkt
Die Situation dürfte sich aber seitdem für die Jugendlichen verbessert haben. Laut aktuellster Aufstellung des Justizministeriums sind mit Stichtag Anfang Oktober 163 Jugendliche in Haft gesessen. Noch im Vorjahr waren von den 2.889 verurteilten jugendlichen Straftätern 209 oder 7,2 Prozent zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Quote der zu einer unbedingten Haft Verurteilten Minderjährigen ist aber von 9,1 im Jahr 2004 auf 7,2 Prozent 2006 gesunken.
Verglichen mit der Schweiz sind aber sowohl die allgemeinen Häftlingszahlen als auch die der jugendlichen Insassen hierzulande deutlich höher. Im Vorjahr zählten die eidgenössischen Haftanstalten laut Schweizer Bundesamt für Statistik 5.888 Insassen, davon waren nicht ganz ein Prozent minderjährig. In Österreich hingegen waren rund drei Prozent der 8.600 Häftlinge unter 18 Jahre. Laut Justizministerium werden österreichische Jugendliche vor allem wegen strafbarer Handlungen gegen fremdes Vermögen (46,2 Prozent), Diebstahl (26,3 Prozent) oder strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben (22,3 Prozent) verurteilt. Die Schweizer Jugendlichen stehen vor allem wegen Konsum von Betäubungsmittel (27,7 Prozent) und Diebstahl (25,5 Prozent) vor dem Richter.
Vor allem bedingte Strafen
Die Straftaten hatten für die österreichischen Jugendlichen 2006 in erster Linie bedingte Freiheitsstrafen (37,8 Prozent) sowie unbedingte (16,6 Prozent) und bedingte Geldstrafen (12,7 Prozent) zur Folge. Zahlen, wie viele Jugendliche von der derzeitigen Form der Diversion profitieren, liegen nicht vor.
Auch Staatsanwalt Walter Geyer hob das Schweizer Jugendstrafrecht als Vorbild hervor. In der Schweiz würden bei "30 bis 40 Prozent aller Jugendstraffälle" Arbeitsleistungen als Sanktionen festgelegt. In der Schweiz sei das Justizsystem "effizienter", obwohl es weniger hart sei als hierzulande. Haft sei für einen Jugendlichen "eine Schule des Verbrechens", und der Einfluss auf Jugendliche in einem Gefängnis "nicht sehr positiv", was durch gemeinnützige Arbeit verhindert werden könnte, meinte Geyer. Auch jetzt schon würden Jugendliche mit kleinen Delikten etwa in einer Pfarre gemeinnützige Arbeiten verrichten, was der Staatsanwalt für "sinnvoller" hält als diese im Gefängnis unterzubringen.