Das Gericht habe festgestellt, dass der Tochter keine direkten Beihilfen und Subventionen durch die Zuführung finanzieller Mittel gewährt worden seien, hieß es weiter. Eine Bevorzugung - etwa beim Versand von Verkaufskatalogen der OÖ. Touristik GmbH oder gemeinsame Auftritte auf Fachmessen - sei aber künftig zu unterlassen.
100-Prozent-Tochter
Die OÖ. Touristik GmbH wurde vor mehr als 15 Jahren als hundertprozentiges Tochterunternehmen gegründet, um Oberösterreichs Urlaubsangebote besser buchbar zu machen. "Der Gast will eben nicht nur schöne Image-Prospekte, sondern die einfache Möglichkeit, seinen Urlaub direkt zu buchen", erklärte OÖ.-Tourismus-Vorstand Karl Pramendorfer. Um diese konkrete Buchbarkeit für den Gast flächendeckend für Oberösterreich zu sichern, seien im Auftrag des Mutterunternehmens die Angebotsentwicklung, Verkaufsförderungsmaßnahmen und klassische Aufgaben eines Incoming-Reisebüros durchgeführt worden.