Linz - Im Rechtsstreit zwischen einem privaten Reiseanbieter und dem Oberösterreich Tourismus hat das Landesgericht ein Urteil gefällt: Die Landestourismusgesellschaft wurde wegen Bevorzugung des Tochterunternehmens OÖ. Touristik GmbH schuldig gesprochen. Der Gerichtsentscheid ist nicht rechtskräftig. Der OÖ. Tourismus wird voraussichtlich dagegen berufen, wie er Dienstagnachmittag in einer Presseaussendung mitteilte.

Das Gericht habe festgestellt, dass der Tochter keine direkten Beihilfen und Subventionen durch die Zuführung finanzieller Mittel gewährt worden seien, hieß es weiter. Eine Bevorzugung - etwa beim Versand von Verkaufskatalogen der OÖ. Touristik GmbH oder gemeinsame Auftritte auf Fachmessen - sei aber künftig zu unterlassen.

100-Prozent-Tochter

Die OÖ. Touristik GmbH wurde vor mehr als 15 Jahren als hundertprozentiges Tochterunternehmen gegründet, um Oberösterreichs Urlaubsangebote besser buchbar zu machen. "Der Gast will eben nicht nur schöne Image-Prospekte, sondern die einfache Möglichkeit, seinen Urlaub direkt zu buchen", erklärte OÖ.-Tourismus-Vorstand Karl Pramendorfer. Um diese konkrete Buchbarkeit für den Gast flächendeckend für Oberösterreich zu sichern, seien im Auftrag des Mutterunternehmens die Angebotsentwicklung, Verkaufsförderungsmaßnahmen und klassische Aufgaben eines Incoming-Reisebüros durchgeführt worden.

Den Prozess hatte der Geschäftsführer der Linzer Donau Touristik, Manfred Traunmüller, angestrengt. Ein Gutachten belege laut Incoming-Ausschuss des Österreichischen Reisebüroverbandes, dass 1 Mio. Euro an öffentlichen Geldern in die OÖ. Touristik geflossen sei. (APA)