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Innenminister Günther Platter forderte die Online-Fahndung am vehementesten

Foto: APA/Robert Jaeger
Justizministerin Maria Berger und Innenminister Günther Platter haben sich darauf geeinigt, dass die Polizei künftig auch mittels Online-Durchsuchung auf private Computer zugreifen darf.Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, wie beim Verdacht schwerer bzw. terroristischer Verbrechen. Dazu zählt auch der Verdacht auf Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Konkret muss es sich um Taten handeln, auf die mindestens zehn Jahre Haft drohen.

"Konkreter Tatverdacht"

Wie Justizministerin Berger betonte, darf auf private Computer nur dann zugriffen werden, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht. Und es brauche "die Anordnung des Staatsanwalts mit richterlicher Genehmigung jeweils im Einzelfall", so Berger. Darüber hinaus sei die Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten notwendig.

Hoffnung

Innenminister Platter hofft durch die Online-Durchsuchung auf Fahndungserfolge. Bis es zur Online-Durchsuchung komme, werde es allerdings noch ein bisschen dauern, betonte er. Zuerst werde eine Expertengruppe alle technischen und gesetzlichen Details klären. Spätestens im Herbst 2008 soll dann die Online-Durchsuchung in Österreich möglich sein.

Reise in die Vergangenheit

"Wir können zurückblicken in die Vergangenheit", erklärte Platter am Mittwoch Nachmittag den Unterschied etwa zum Großen Lauschangriff. Technische Erläuterungen zum Einsatz von sogenannten Trojanern gab es ebefalls: "Das bedeutet, dass wir einen Zugriff auf die Festplatte haben." Wichtig sei, dass man internationale Kontakte nütze.(sum)