Zumindest vordergründig behutsam gehen Justiz- und Innenministerium bei ihren Vorschlägen für die Online-Fahndung vor. So räumt man bei den Grundzügen, die am Mittwoch im Ministerrat präsentiert werden sollen, der Datenschutzkommission ein Beschwerderecht ein. Auch die "strenge Beobachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes", wird angeführt. Bei der Fahndung soll es außerdem weitere "umfangreiche Beschwerdemöglichkeiten" geben.

Einig

"Der vielfach behauptete Gegensatz zwischen Sicherheit und Freiheit ist ein scheinbarer", argumentieren beide Ministerien für die Durchsetzung der Online-Fahndung. Denn: "Die Angst vor Straftaten kann zu erheblichen Einschränkungen in der Gestaltung des Alltags und zu verminderter Teilnahme am gesellschaftlichen Leben führen." Justizministerin Maria Berger und Innenminister Günther Platter sind sich außerdem einig: "Die Strafverfolgungsbehörden haben bewiesen, dass sie von neuen Überwachungsmöglichkeiten in einem zurückhaltenden und verhältnismäßigen Umfang Gebrauch machen.

Nachträgliche Verständigung sämtlicher Personen

Neben dem dringenden Tatverdacht auf ein schweres oder terroristisches Verbrechen mit einer mindestens zehnjährigen Strafdrohung und der richterlichen Genehmigung soll auch die nachträgliche Verständigung sämtlicher Personen, deren Daten ermittelt wurden, Bedingung sein. Eingeräumt wird den Betroffenen auch eine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden, die durch eine Online-Durchsuchung verursacht wurden. Nun müssen noch rechtliche aber nicht zuletzt technische Fragen geklärt werden. Dafür sollen Ermittlungsmaßnahmen in anderen Staaten herangezogen werden.

Schritt halten

"Wir müssen mit dem Verbrechen Schritt halten können. Das ist mein Anspruch, mein Ziel und vor allem meine Verpflichtung als Innenminister", äußerte sich Platter zu der nächtlichen Einigung mit Berger. Das Internet sei ein "wichtiger Treffpunkt und Tummelplatz für Kriminelle", jene, die davor die Augen verschließen seien nicht nur realitätsfremd, sondern gefährdeten bewusst die Sicherheit der Österreicher. Daher sei es höchst an der Zeit gewesen, dass endlich ein gemeinsames Bekenntnis zur Online-Durchsuchung erreicht werden konnte.

Ein entsprechendes Gesetz könnte - nachdem die Arbeitsgruppe, die das Gesetz ausgestaltet ihre Arbeit abgeschlossen hat - im Herbst 2008 den Nationalrat passieren, heißt es. (APA)