Wien - Am Donnerstag steht das nächste Treffen zwischen Unterrichtsministerin Claudia Schmied sowie Wissenschaftsminister Johannes Hahn und VP-Bildungssprecher Fritz Neugebauer zum Thema Schulreform an. Nach der Annäherung vom vergangenen Donnerstag sind in den letzten Tagen dabei neue Stolpersteine aufgetaucht - im Mittelpunkt steht dabei wieder einmal das Thema Mitbestimmung: Die VP begnügt sich nicht damit, dass die betroffenen Eltern einem etwaigen Schulversuch zustimmen sollen, sondern verlangt das Einverständnis von zwei Dritteln aller Eltern, Schüler und Lehrer des betreffenden Standorts.

Schulversuch statt neuer Paragraf

Zwar haben sich die Verhandler in der Vorwoche darauf geeinigt, Modellversuche zur von Schmied forcierten "Neuen Mittelschule" nicht in einem eigenen Paragrafen zu regeln und stattdessen den schon existenten Schulversuchsparagrafen zu adaptieren. Über die genaue Ausgestaltung gibt es aber offenbar nach wie vor Meinungsunterschiede.

"Fremdbestimmung"

In der Vorwoche war Schmied von ihrem ursprünglichen Gesetzesentwurf abgerückt, der überhaupt keine formale Mitbestimmung der Eltern bzw. der Lehrer an einer Modellschule vorgesehen hätte. Stattdessen hat sie angekündigt, dass Lehrer, die an einer Modellschule nicht unterrichten wollen, dies auch nicht müssen. Außerdem soll festgehalten werden, Eltern von Kindern der vierten Volksschulklassen (also jener Schüler, die im darauffolgenden Jahr in Modellklassen kommen könnten, Anm.) über die Einrichtung von Versuchen im jeweils folgenden Jahr mitbestimmen zu lassen. Alles andere wäre ein "Fremdbestimmung" durch jene Eltern, deren Kinder gar nicht betroffen seien, meinte Schmied.

"Merkwürdiges Demokratieverständnis"

Das wiederum will die ÖVP nicht mittragen. Generalsekretär Hannes Missethon witterte dahinter ein "merkwürdiges Demokratieverständnis": Eltern und Lehrer an Hauptschulen und AHS würden dadurch "komplett übergangen". Neugebauer bezeichnete die Zustimmung von zwei Dritteln der Schüler, Eltern und Lehrer am betroffenen Standort als "unabdingbar".

Darüber hinaus müssen im neuen Schulversuchsparagrafen auch Dinge legistisch verankert werden, über die schon grundsätzliche Einigung erzielt wurde. So sollen etwa Schulversuche eine Art "Bestandsgarantie" für die vorgesehene Laufzeit bekommen und nicht jedes Jahr von den Schulpartner gekippt werden können. Die ÖVP hat in den vergangenen Wochen außerdem schon mehrmals angedeutet, dass die derzeit bestehende Beschränkung, wonach Schulversuche nur an fünf Prozent aller Schulen durchgeführt werden dürfen, aufgeweicht werden könnte. (APA)