Wien – Ein Abgeordneter, der im Nationalrat selbst schon ein knappes Dutzend Auslieferungsanträge an die Justiz überstanden hat und am Mittwoch über den jüngsten stolperte, wünscht einer Kollegin im niederösterreichischen Landtag nun genau dasselbe an den Hals. „Ich gehe davon aus“, doziert Peter Westenthaler, „dass das Vorgehen von Madeleine Petrovic für die Staatsanwaltschaft reicht, um zu handeln.“
Das Vergehen der grünen Klubobfrau in den Augen des BZÖ-Chefs: Petrovic hatte sich unlängst bei einer grünen Demo gegen die Asylpolitik von Innenminister Günther Platter (ÖVP), bei der auch gegen die Abschiebepraxis im Fall Arigona und Anhang protestiert wurde, dazu bekannt, dass auch sie Flüchtlingen beim Verstecken helfe – worauf Westenthaler prompt Anzeige erstattete.
"Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt"
Und zwar gemäß Paragraf 115 des Fremdenpolizeigesetzes, der die „Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt“ mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder 360 Tagsätzen Geldstrafe bedroht. Wie berichtet, gab es im ersten Halbjahr 2007 insgesamt 69 Anzeigen gegen Menschen, die von Abschiebung bedrohten Asylwerbern beim Untertauchen geholfen haben sollen, 2006 erfolgten deswegen sechs Verurteilungen.
Petrovic selbst qualifiziert den Beihilfe-Paragrafen als „Symptom eines beginnenden Polizeistaates“, der „vor keinem europäischen Höchstgericht halten“ werde. In Wien brachten die Grünen am Mittwoch deswegen einen Abänderungsantrag im Parlament ein, der den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurde.
"Eines Rechtsstaates nicht würdig"
Mittlerweile melden auch namhafte Rechtsexperten Bedenken gegen die entsprechenden Passagen im Fremdenpolizeigesetz an. Der Wiener Strafrechtsprofessor Frank Höpfel, derzeit in Den Haag als Richter am Jugoslawien-Kriegsverbrechertribunal tätig, sagt zum STANDARD: „Dieser Paragraf ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Er ist äußerst unbestimmt gehalten und daher verfassungsrechtlich bedenklich. Das zeigt sich durch die aktuellen Vorgänge. Daher gehört er aufgehoben.“
Höpfel stößt sich an Absatz 1. Dort wird mit Strafen bedroht, „wer mit dem Vorsatz, das Verfahren zur (...) Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen hintanzuhalten, einem Fremden den unbefugten Aufenthalt (...) erleichtert“. Für Höpfel „birgt die vage Formulierung die Gefahr der Uferlosigkeit beim Vorgehen gegen dritte Personen“. Fazit: „Sie ist kriminalpolizeilich wie politisch sinnwidrig.“
"Der Innenminister selbst"
Der Wiener Rechtsanwalt Herbert Pochieser meint sogar, dass im Fall Arigona nicht nur die Fluchthelfer, sondern auch „polizeiliche Dienststellen und der Innenminister selbst“ dran wären, „wenn eine rechtskräftige aufenthaltsbeendende Entscheidung“ vorliege. „Der Minister muss das Gesetz, wie es ist, vollziehen, tut er dies nicht, ist er selbst zu bestrafen – und zwar wegen Amtsmissbrauchs und/oder Verletzung des Paragrafen 115.“