Wer mit Zertifikaten sein Geld veranlagt und daraus Gewinne lukriert, muss diese versteuern. Diese Gewinne gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen somit der Steuerpflicht, in den meisten Fällen der Kapitalertragsteuer (KESt) in der Höhe von 25 Prozent. Von der KESt sind jedoch einige Zertifikate ausgenommen, nämlich inländische und ausländische Zertifikate (Index-, Bonus-, Discountzertifikate), die:

  • vor dem 1. März 2004 begeben wurden und
  • deren Emission vor dem 1. August 2005 geschlossen wurde und
  • die mit einer eventuellen Kapitalgarantie zwischen null und 20 Prozent ausgestattet sind.

    Diese Zertifikate unterliegen jedoch – wie die anderen Zertifikate auch – der Spekulationsbesteuerung nach Para- graf 30 Einkommensteuergesetz (EStG), wenn das Zertifikat weniger als ein Jahr behalten wird.

    Für Indexpapiere, Aktienanleihen, Discount- und Garantiezertifikate gibt es Feinheiten in der steuerlichen Gesetzgebung, die man berücksichtigen sollte. Grob zusammengefasst ist es aus steuerlicher Sicht besser, Index- oder Garantiezertifikate unterhalb ihres Emissionspreises zu erwerben, wenn die Laufzeit noch länger als ein Jahr ist. Der Kursgewinn ist dann nämlich bereits von der KESt befreit.

    Generell sollten Anleger auf die Eckdaten jener Zertifikate achten, in die sie veranlagen möchten. Wann die Papiere aufgelegt wurden und wie lange diese noch laufen, sind für die Besteuerung wichtige Parameter.


    Umbruch 2009


    In Deutschland unterliegen Gewinne, die mit Zertifikaten erwirtschaftet wurden, ebenfalls der Steuerpflicht. Ab 2009 ändert sich die Besteuerung von Zertifikaten jedoch grundlegend.

    Kernpunkt der neuen Regelung ist die Anwendung einer 25-prozentigen Abgeltungssteuer (zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag) auf Kapitaleinkünfte.

    Mit der Einführung dieser Steuer werden manche Finanzanlagen bessergestellt als bisher – etwa Garantiezertifikate. Diese wurden bislang als "Finanzinnovation" gesehen und deutlich höher besteuert als andere Anlageprodukte. Die neue Steuer soll rückwirkend auch für jene Zertifikate gelten, die nach dem 14. März 2007 gekauft und nicht vor Juli 2009 verkauft werden. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.10.2007)