UNESCO initiiert Online-"Weltgedächtnis" - Handschriften, Karten, Dokumente und Bücher sollen kostenfrei via Internet zugänglich sein
Redaktion
Paris - Die Welt bekommt eine globale digitale Bibliothek. Die so genannte Weltbibliothek soll Handschriften, Karten, Dokumente und Bücher kostenfrei über das
Internet zugänglich machen. Auch Musikpartituren, Fotos und Filme
werden in den Bestand aufgenommen. Entstehen soll das Projekt unter der Federführung der UNESCO in Zusammenarbeit mit der Bibliothek des
US-Kongresses.
Ein entsprechendes Abkommen wurde am Mittwoch in Paris am Sitz der UN-Organisation für Bildung,
Wissenschaft und Kultur unterzeichnet. "Bibliotheken sind
Schlüsselorte zum universellen Zugang zur Information und zum Aufbau
der Wissensgesellschaft", erklärte UNESCO-Generaldirektor Koichiro
Matsuura.
Bibliothek in sieben Sprachen
Ein Prototyp der digitalen Bibliothek kann bis Freitag von den
Delegierten der 193 Staaten begutachtet werden, die an der
Generalkonferenz der UNESCO teilnehmen. Er funktioniert in den
UNESCO-Sprachen Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Spanisch
und Russisch sowie zusätzlich in Portugiesisch. An dem Versuch
beteiligen sich auch die Bibliothek von Alexandria, die
Nationalbibliotheken Brasiliens und Ägyptens sowie die
Staatsbibliothek und die Nationalbibliothek Russlands.
"Gedächtnis der Welt"
Das Projekt
baut auf der Arbeit des UNESCO-Programms "Gedächtnis der Welt" zur
digitalen Sicherung des Weltdokumentenerbes auf. Die 1800 gegründete
Bibliothek des US-Kongresses ist die größte der Welt mit 134
Millionen Dokumenten in gut 450 Sprachen. (APA/red)
Jeder User hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.