Fördergelder des Landes sollen missbräuchlich verwendet worden sein
Redaktion
Andrea Herberstein: Anklage u.a. wegen schweren Betrugs - "Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" von Sohn Max
Graz (APA) - Die Anklageschrift im Fall Herberstein gegen Andrea und Maximilian Herberstein sowie Ex-Gutsverwalter Heinz Boxan ist rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft Graz am Donnerstag mitteilte. Während Andrea Herberstein und ihrem früheren Mitarbeiter u.a. schwerer Betrug und Abgabenhinterziehung vorgeworfen wird, soll laut Staatsanwaltschaft Sohn Maximilian wegen "grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" angeklagt werden. In der Causa Herberstein geht es um angeblich missbräuchlich verwendete Fördergelder des Landes. Ermittelt wurde wegen des Verdachtes des Betruges bzw. Fördermissbrauchs. Hauptuntersuchungsgegenstand sind auch Doppelverrechnungen und Rechnungsumschreibungen. Die Vorwürfe gegen Mitglieder der damaligen Landesregierung, die den Förderungen zustimmten, wurden dagegen fallen gelassen. (APA)
Jeder User hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.