France Telecom muss in einem jahrelangen Beihilfenstreit mit der EU-Kommission einen Milliardenbetrag zurückzahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Regierung in Paris angewiesen, dieses Geld bei dem ehemaligen Staatsunternehmen einzuziehen. Das Gericht stellte sich damit gegen die Regierung und hinter eine Anordnung der EU-Kommission vom Sommer 2004.

Damals hatte die Behörde entschieden, dass France Telecom in den Jahren 1991 bis 2002 zwischen 798 Mio. und 1,14 Mrd. Euro Steuervergünstigungen erhielt, die gegen EU-Beihilfenrecht verstießen. Als Rückzahlungsbetrag setzte die Kommission später 928 Mio. Euro zuzüglich Zinsen fest.

Aktiv

Die Regierung in Paris, die die abschließenden Berechnungen der Kommission zurückwies, unternahm nichts, um die unerlaubte Beihilfe bei France Telecom wieder einzuziehen. Daher zog die Kommission gegen die Regierung vor Gericht. Das Unternehmen wiederum legte ebenfalls in Luxemburg Klage ein, um seinerseits gegen die Kommissionsentscheidung vorzugehen. Dabei wurde France Telecom von der Regierung unterstützt.

Dieses zweite Verfahren, mit dessen Abschluss zunächst für dieses Jahr gerechnet worden war, zieht sich allerdings in die Länge. Die Verpflichtung zur Einziehung der unerlaubten Beihilfen werde durch das Verfahren nicht ausgesetzt, hieß es dazu vom EU-Gericht. Die EU-Kommission in Brüssel ging davon aus, dass das Geld nun ohne Verzögerung von den staatlichen Stellen in Frankreich eingezogen wird.(APA)