France Telecom muss in einem
jahrelangen Beihilfenstreit mit der EU-Kommission einen
Milliardenbetrag zurückzahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die
Regierung in Paris angewiesen, dieses Geld bei dem ehemaligen
Staatsunternehmen einzuziehen. Das Gericht stellte sich damit gegen
die Regierung und hinter eine Anordnung der EU-Kommission vom Sommer
2004.
Damals hatte die Behörde entschieden, dass France Telecom in den
Jahren 1991 bis 2002 zwischen 798 Mio. und 1,14 Mrd. Euro
Steuervergünstigungen erhielt, die gegen EU-Beihilfenrecht
verstießen. Als Rückzahlungsbetrag setzte die Kommission später 928
Mio. Euro zuzüglich Zinsen fest.
Aktiv
Die Regierung in Paris, die die abschließenden Berechnungen der
Kommission zurückwies, unternahm nichts, um die unerlaubte Beihilfe
bei France Telecom wieder einzuziehen. Daher zog die Kommission gegen
die Regierung vor Gericht. Das Unternehmen wiederum legte ebenfalls
in Luxemburg Klage ein, um seinerseits gegen die
Kommissionsentscheidung vorzugehen. Dabei wurde France Telecom von
der Regierung unterstützt.
Dieses zweite Verfahren, mit dessen Abschluss zunächst für dieses
Jahr gerechnet worden war, zieht sich allerdings in die Länge. Die
Verpflichtung zur Einziehung der unerlaubten Beihilfen werde durch
das Verfahren nicht ausgesetzt, hieß es dazu vom EU-Gericht. Die
EU-Kommission in Brüssel ging davon aus, dass das Geld nun ohne
Verzögerung von den staatlichen Stellen in Frankreich eingezogen
wird.(APA)