Der VKI hat österreichweit 25 Verträge von Altersheimen und Pflegestationen genauer unter die Lupe genommen. Ausgewählt wurden Landes- und Gemeindeheime sowie private und konfessionelle Heime. In den 25 Heimverträgen inklusive weiterer Vertragsformblätter etwa zu Hausordnungen, Heimstatuten etc. fanden die Konsumentenschützer 305 gesetzeswidrige Klauseln und 45 Verstöße gegen die Informationsvorschriften des Heimvertragsgesetzes - durchschnittlich also widerspricht ein Heimvertrag in 13 Punkten den gesetzlichen Vorschriften.
Entgeltminderung
Demnach wird in so gut wie keinem Heim die Entgeltminderung wegen Abwesenheit (§ 27f, KschG) korrekt abgewickelt, fast 90 Prozent der untersuchten Heime nehmen es mit der sogenannten Preisgleitklausel (§ 6, KschG) - also mit der nachträglichen Entgelterhöhungen - nicht so ernst. Aber auch die Entgeltaufschlüsselung (§ 27d, KschG), also die genaue Aufschlüsselung der Kosten, hat bei den rund zwei Drittel der Heime nicht die höchste Priorität.
Nach dem Vorliegen der Ergebnisse hat das Sozialministerium den VKI mit der Abmahnung aller 25 Heimträger beauftragt. 17 Abmahnungen konnten bereits durch Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung durch die Heime positiv bzw. teilweise positiv abgeschlossen werden, zwei Abmahnungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Sechs Heime waren nicht bereit eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen , in diesen Fällen wurde der VKI mit der Erhebung einer Verbandsklage beauftragt.
Als einen möglichen Grund für das schlechte Abschneiden vermutete der für Konsumentenschutz zuständige Minister, dass sich die Heime nicht genügend mit Konsumentenschutz befassen würden bzw. Heimverträge nicht immer umgehend den neuesten Gesetzeslagen angepasst würden. Das schlechte Untersuchungsergebnis habe aber nichts zu tun mit der Qualität der Pflege in diesen Häusern, betonte Buchinger, diese sei nämlich "grundsätzlich eine gute".
Um die Qualität bei den Heimverträgen zu heben, stellt das Sozialministerium auf seiner Internetseite (www.bmsk.gv.at) einen Musterheimvertrag zur Verfügung, der auch die aktuellsten Gesetzesänderungen berücksichtigt, daneben gibt es Informationen über unzulässige Vertragsklauseln. Laufende Kontrollen könne das Ministerium aber "nicht sicherstellen" und sei nicht die Aufgabe des Ministeriums, so Buchinger, man werde aber "stichprobenartig weiter agieren".