In Sachen Qualität und Professionalität sehen die einen Personalberater ihren Anspruch in der Selbstkontrolle, andere etwa im Bekenntnis und in der Einhaltung von professionellen und offiziell festgelegten Standards. So wie etwa die Mitglieder der auch im Standard-Karrierenforum erwähnten Association of Executive Search Consultant (AESC). Die Einhaltung festgeschriebener professioneller Standards – ausschließlich für Executive Searcher formuliert – sollen der Qualitätssicherung dienen und ziehen Richtlinien beginnend bei der Beziehung zwischen den Beratern bzw. AESC-Mitglieder-Unternehmen zu ihren Klienten, über die Annahme eines Executive-Search-Beratungsauftrages und seiner Durchführung bis hin zur Handhabung von Klienten-Informationen.

Zehn Grundsätze sind von allen AESC-Mitgliedern konsequent einzuhalten bzw. anzuwenden:

  • Professionalität. Alle Mandate werden mit größtmöglicher Professionalität bearbeitet. Als Grundvoraussetzungen für eine professionelle und effiziente Beratung seien laut AESC-Richtlinien das Verständnis für die Gesamtsituation und die Geschäftsziele des auftraggebenden Unternehmens und die genaue Kenntnis über die Anforderungen der vakanten Position.
  • Integrität. Bei der Ausführung von Beratungsaufträgen steht Integrität ganz oben auf den Agenden – jegliche Form von Täuschung und Irreführung ist zu meiden.
  • Objektivität. Neben Integrität ist Objektivität oberstes Gebot. Alle relevanten Fakten sollen in Betracht gezogen werden, Beurteilungen haben objektiv und unparteiisch zu erfolgen. So etwa sind ehrliche und sachliche Darstellungen von Kadidatenprofilen für den Klienten zentral. Auch die Offenlegung möglicher Vorbehalte gegenüber dem Kandidaten im Hinblick auf die Position. Ein anderes Beispiel sei etwa die Rückgabe eines Neumandates, wenn das AESC-Mitgliedunternehmen feststellt, dass der Klient falsche oder für den Kandidaten irreführende Angaben über sein Unternehmen gemacht hat und zur Richtigstellung nicht bereit ist.
  • Genauigkeit. AESC-Mitglieder, so weiter in den Statuten zu lesen, beweisen in ihrer Kommunikation mit Klienten und Kandidaten größtmögliche Transparenz und regen auch Klienten und Kandidaten dazu an.
  • Interessenkonflikt. Es gehöre zum Berufsethos von AESC-Mitgliedern, Interessenkonflikte mit dem Klienten zu vermeiden. So etwa sollen Executive-Search-Aufträge abgelehnt oder zurückgewiesen werden, sollte sich ein möglicher bzw. tatsächlicher Interessenkonflikt abzeichnen, der die Durchführung eines Auftrages beeinträchtigt. Es sei denn, alle Beteiligten einigen sich darüber hinwegzusehen.
  • Vertraulichkeit. Alle von Klienten oder Kandidaten erhaltenen Informationen werden mit größtmöglicher Diskretion behandelt. Die Informationen dienen ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Beratungsauftrages. Und nur sofern erforderlich werden diese Informationen ausschließlich an Mitarbeiter des Executive-Search-Unternehmens oder geeignete/interessierte Kandidaten weitergegeben.
  • Loyalität. Der Executive Searcher würdigt, so in den Statuten festgeschrieben, die Loyalität gegenüber seinem Auftraggeber und steht ihm als Ratgeber und professioneller Berater in der Entscheidungsphase zur Seite. Nur in Ausnahmefällen, und auch nur aufgrund vorheriger Vereinbarung aller Beteiligten, können Kandidaten gleichzeitig mehreren Klienten vorgestellt werden.
  • Chancengleichheit. Bei Einstellungen wird auf Chancengleichheit geachtet. Das Executive-Search-Unternehmen nimmt eine objektive Bewertung aller Kandidaten vor.
  • Öffentliches Interesse. AESC-Mitgliederunternehmen seien sich der Bedeutung bewusst, in ihrer Arbeit nach außen Vertrauen für ihre Profession zu schaffen. Sie seien bemüht, bei ihren Beratungsaufträgen auf öffentliche Interessen Rücksicht zu nehmen. So etwa wird auf die Wahrung der Chancengleichheit und Vermeidung ungesetzlicher Diskriminierung qualifizierter Kandidaten geachtet. (red, Der Standard, Printausgabe 20./21.10.2007)