Wien - In Österreich gibt es rund 100.000 Vereine. Um auch der Bevölkerung den Überblick über die heimische Vereinsmeierei zu wahren, soll das Vereinsgesetz novelliert werden. Die Begutachtungsfrist ist vergangene Woche abgelaufen. Anfragen

Das Problem ist, dass Auskünfte via Vereinsregister nur erteilt werden können, wenn der exakte Name des Vereines oder die vergebene Nummer des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) angegeben wird. Das führte in der Praxis zu vielen frustrierten Anfragen: Rund eine Million Auskunftsbegehren an das Zentrale Vereinsregister im Innenministerium müssen pro Jahr negativ beantwortet werden, weil entweder der angegebene Vereinsname nicht stimmt oder falsch geschrieben ist. Das Vereinsregister wird also seinem Anspruch, ein öffentliches Register zu sein, nicht wirklich gerecht.

Begriffssuche

Mit dem geplanten Gesetz sollen die Abfragekriterien nun weiter gefasst werden. In Zukunft soll schon ein Namensbestandteil des Vereins ausreichen, um die gesuchte Vereinigung ausfindig zu machen. Wer also den Begriff Polizei oder Exekutive eingibt, wird eine Auswahl von 40 verschiedenen Vereinen erhalten. Eine auf Namen von Vereinsmitgliedern gestützte Suche wird es auch künftig aus Datenschutzgründen nicht geben. Die Auskunft aus dem ZVR bleibt kostenlos.

Ein Verein muss aus mindestes zwei Personen bestehen und bei der Bezirkshauptmannschaft (in Wien bei der Bundespolizeidirektion) samt Angabe der Statuten angemeldet werden. (simo/ DER STANDARD Printausgabe 22.10.2007)