Betroffen war etwa eine türkische Mutter von drei Kindern. Ihr seien die Informationen zum Antrag nicht übersetzt worden, gab sie an. Nachdem zwei ihrer Kinder behindert seien, habe sie das Geld dringend gebraucht. In einem anderen Fall konnte eine Mutter nicht beweisen, dass sie für sechs Kinder unterhaltspflichtig ist, und auch das Geburtsdatum ihres jüngsten Sohnes konnte sie nicht nennen. Zwei Prozesse wurden vertagt, ein weiterer abberaumt.
Sachpolitik
Erste Rückzahlungsprozesse in Vorarlberg
Arbeiterkammer: Ungleichbehandlung "par excellence" - Berechnungen für den Zuschuss zu kompliziert
Bregenz - Am Landesgericht Feldkirch sind am Montag die
ersten Kindergeld-Rückzahlungsprozesse in Vorarlberg verhandelt
worden. Sieben Mütter, vertreten durch die Vorarlberger
Arbeiterkammer, wehrten sich gegen die gestellten
Rückforderungen. Brigitte Hutterer von der AK sprach von einer
Ungleichbehandlung par excellence, berichtete ORF Radio Vorarlberg.
Die Urteile erfolgen schriftlich.
Laut Hutterer sind die Berechnungen für den Zuschuss so
kompliziert, dass sie nicht einmal von Fachleuten verstanden werden.
Ihre Mandantinnen hätten alle gutgläubig einen Antrag gestellt, und
zwar ohne Bereicherungsabsicht. Bei den Prozessen wurde gemäß dem
Rundfunk-Bericht deutlich, dass die Mütter von Seiten der
Gebietskrankenkasse oft schlecht bis gar nicht informiert worden
waren. (APA)