Der frühere Herausgeber der linksliberalen französischen Tageszeitung "Liberation", Serge July, ist mit einer Klage wegen Verletzung seiner Meinungsfreiheit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Seine zwei Mitkläger, der Buchautor Mathieu Lindon und dessen Verlag P.O.L., wurden am Montag in Straßburg ebenfalls abgewiesen.

Stein des Anstoßes war ein 1998 erschienener Roman über die rassistische und fremdenfeindliche Politik der rechtsextremen Partei Front National (FN). FN-Parteiführer Jean-Marie Le Pen hatte 1999 erfolgreich gegen seiner Meinung nach diffamierende Passagen des Buches mit dem Titel "Der Prozess von Jean-Marie Le Pen" geklagt. So hieß es darin, Le Pen sei ein "Vampir, der sich vom Blut seiner Opfer nährt" und Chef einer "Mörderbande".

Äußerung "überschreibe Grenzen der Meinungsfreiheit

Eine solche Äußerung überschreite die Grenzen der Meinungsfreiheit, auch wenn sie sich gegen einen Politiker richte, befand das Straßburger Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Die französische Justiz habe die Meinungsfreiheit eingeschränkt, um die Persönlichkeitsrechte und den Ruf Le Pens zu schützen, was legitim sei. Der Schutz der Persönlichkeit im französischen Recht sei auch auf Romane anwendbar, eine Verletzung der Meinungsfreiheit nicht feststellbar.

Der frühere "Liberation"-Herausgeber July hatte einige dieser umstrittenen Passagen des Buches abgedruckt, weshalb er 2000 in Paris zu einer Geldstrafe von etwa 2.000 Euro verurteilt worden war. Auch in diesem Fall sei die Einschränkung der Meinungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft legitim, um den Ruf der betroffenen Person zu schützen, hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem sei die verhängte Geldstrafe maßvoll ausgefallen (Az: 21279/02 und 36448/02). (APA/dpa/AFP)