Wien - Als ob es um ein Staatsgeheimnis ginge. Das neue Ökostromgesetz, das alternativen Formen der Energieproduktion wie der Stromgewinnung aus Wind, Sonne oder Biomasse neuen Schwung verleihen sollte, dünstet in irgendeinem Kämmerchen des Wirtschaftsministeriums vor sich hin. Und niemand Außenstehender bekommt zu lesen, was drinsteht.

Offiziell wird vertröstet: "Die Novelle geht wie beabsichtigt im Herbst in Begutachtung." Herbstbeginn war aber schon vor einem Monat. Wozu das Warten gut sein soll, kann niemand schlüssig erklären. Es sei denn, es steht so wenig Neues drinnen, dass es die Übung nicht lohnt.

Was bisher trotz dicht gemachter Schotten durchgesickert ist, deutet genau darauf hin: Dass der Sud, in dem die Ökostromnovelle gedünstet wird, sehr dünn ist.

Dabei hat die Regierung mit ihrer Entscheidung aus dem Frühsommer, das Ökostromgesetz überarbeiten zu lassen, für berechtigte Hoffnungen in der Ökostromszene gesorgt. Das erst im Vorjahr novellierte Ökostromgesetz, mit dem die Fördermittel für Neuanlagen mit 17 Millionen Euro gedeckelt und der Förderzeitraum von 13 auf zehn Jahre verkürzt wurde, hat sich als stumpfes Steuerungsinstrument herausgestellt.

Ein Erreichen der mehr als ehrgeizigen Ökostromziele, die eine Erhöhung des Anteils von "Grünstrom" am Gesamtstromangebot Österreichs von derzeit acht auf zehn Prozent bis 2010 vorsehen, ist damit ausgeschlossen. Doch Lehren will man daraus offenbar nicht ziehen. Auch wenn Bauernbundpräsident Fritz Grillitsch und der Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes, Karlheinz Kopf (beide ÖVP), sich darauf verständigt haben, die Fördermittel für Neuanlagen künftig von 17 auf 21 Mio. Euro jährlich aufzustocken, dürfte dieser Vorstoß ins Leere laufen. SPÖ, Gewerkschaft, Arbeiterkammer und Industrie wehren sich mit Zähnen und Klauen gegen eine Verteuerung.

Kommen sie damit durch, könnte man es gleich beim alten Gesetz bewenden lassen. (Günther Strobl, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.10.2007)