182,16 Euro erhält der ORF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt jährlich pro Rundfunkteilnehmer für seine TV- und Radioprogramme. Damit liegt Österreich im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Am meisten zahlt man in Dänemark (288,48 Euro) und der Schweiz (285 Euro), am niedrigsten ist die Abgabe an die Landesrundfunkanstalt in der Tschechischen Republik (72 Euro). Das ergab ein Vergleich unter den Mitgliedsländern der BFA Broadcasting Fee Organisation, dem Dachverband von 11 europäischen Rundfunkgebührengesellschaften, sowie Israel und Südafrika.

Jährliche Gesamtsumme beträgt 243 Euro

Tatsächlich zahlen österreichische Rundfunkteilnehmer aber mehr als die 182 Euro. 243 Euro ist die jährliche Gesamtsumme, wovon der ORF aber nur zwei Drittel erhält. Der Rest geht an Bund und Länder für Kulturförderung und Landesabgabe. "Diese Verquickung mehrerer Gebühren gibt es in kaum einem anderen Mitgliedsland der BFA", sagt Jürgen Menedetter, Geschäftsführer der ORF-Gebührentochter GIS und Präsident der BFA.

So erhält der ORF von den 668 Millionen Euro Transaktionsvolumen der GIS (2006) knapp 448 Millionen, während dem Schweizer Fernsehen knapp 694 Millionen Euro zufließen, dem Dänischen Rundfunk rund 385 Millionen, oder dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland 7,3 Milliarden Euro über Gebührenzahlungen zukommen.

Schwarzseherquote sieben Prozent

Europaweit liegt die durchschnittliche Schwarzseherquote bei sieben Prozent, in Österreich bei drei. Ebenfalls unter dem europäischen Schnitt liegt die Quote in der Schweiz (4,10 %), Großbritannien (4,7%), Tschechien (6%) und Dänemark (6,16%). Deutlich über dem Schnitt liegen Schweden (11%), Norwegen (11,5%), Irland (15,1%) oder Italien (23%).

69% wissen, dass ORF nur einen Teil der Gebühren erhält

Eine im Auftrag der GIS durchgeführte Meinungsbefragung zu den Rundfunkgebühren ergab, dass 69% der Befragten (Grundgesamtheit: 1000 Telefoninterviews) wissen, dass der ORF nur einen Teil der eingehobenen Gebühren erhält. Neun von zehn Österreichern wissen, dass man die Gebühr entrichten muss, wenn man ein Rundfunkempfangsgerät besitzt – unabhängig davon, ob man es benutzt oder nicht. Ebenso wissen 68%, dass Rundfunkgeräte an Zweitwohnsitzen ebenfalls meldepflichtig sind. Und mehr als 70% wissen, dass Gebührenpflicht auch bei Kabel- bzw. Satellitenempfang besteht. (red/APA)