Wien – Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hatte am Vormittag abgesagt. Sein Parteikollege Werner Amon bereits Tage zuvor. Also startete SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger seinen x-ten Versuch, die sogenannte Hacklerregelung doch noch durchzusetzen, ohne die maßgeblichen ÖVP-Vertreter: Dienstagnachmittag lud er zur „Dialogrunde“ ins Ministerium.

Den Termin hat Buchinger nicht zufällig gewählt. Am Mittwoch soll der Ministerrat die 68. Novelle des Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) beschließen, in der die Sozialdemokraten, aber auch der Arbeitnehmerflügel der ÖVP gerne die Verlängerung der Hacklerregelung verpackt sähen. Sonst würde dieser Passus, der Männern nach 45 und Frauen nach 40 Versicherungsjahren erlaubt, vorzeitig mit 60 beziehungsweise 55 Jahren in Pension zu gehen, 2010 auslaufen.

Bis zuletzt deutete allerdings kaum etwas auf ein Einlenken der ÖVP hin. „Eine Verlängerung beim Ministerrat wäre ein Wunder“, sagte Buchinger, der dennoch nicht aufgeben will: „Wir können das auch über das Parlament machen.“ Der Sozialausschuss könnte demnach einen entsprechenden Gesetzesvorschlag einbringen. Die SPÖ muss dann darauf hoffen, dass die 28 Abgeordneten der schwarzen Arbeitnehmervertretung ÖAAB, die für die Hacklerregelung plädiert, im ÖVP-Klub (insgesamt 66 Mandatare) gegen die offizielle Parteilinie stimmt.

Entgegen ihrem Namen kommt die Hacklerregelung zu zwei Dritteln Angestellten zugute – noch. Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) baut deshalb vor und fordert, die alternative Schwerarbeiterregelung auf mehr Angestellte auszuweiten, etwa Akkordarbeiter in Callcentern. „Die derzeitige Definition von Schwerarbeit ist nicht zeitgemäß“, sagt GPA-Chef Wolfgang Katzian, „die Fälle von Berufsunfähigkeit wegen psychischer Belastungen nehmen dramatisch zu.“

GPA gegen Alibiklausel

Von einem Schlupfloch in die Frühpension könne keine Rede sein. Entgegen früheren Prognosen fallen laut GPA heuer nur 0,417 Prozent aller Neupensionisten unter die Schwerarbeiterklausel. Katzian: „So bleibt die Regelung eine reine Alibimaßnahme.“

Allerdings: Mit einem ähnlichen Ansinnen ist Minister Buchinger bereits einmal abgeblitzt. Wie üblich, beim Kollegen Bartenstein. (jo, kap/DER STANDARD, Printausgabe, 24.10.2007)