Wer kennt sie nicht: Spams, mit denen Viagra, Cialis, Levitra und andere Mittel zur Behandlung von Erektionsstörungen angeboten werden – zu äußerst günstigen Konditionen und noch dazu rezeptfrei. Unabhängig vom Risiko, dass diese Pharmazeutika wirkungslos sein oder gar die Gesundheit gefährden könnten, gibt es bei einer Bestellung übers Internet massive rechtliche Probleme.
All diese Medikamente sind nämlich in Österreich rezeptpflichtig: Sie müssen von einem Arzt verschrieben und können nur gegen Vorlage eines Rezeptes in den Apotheken bezogen werden.
Das Herstellungsverfahren von solchen Produkten bzw. die darin enthaltenen Wirkstoffe sind außerdem patentrechtlich geschützt. Daher darf nur der Hersteller als Patentinhaber oder ein autorisierter Lizenznehmer ein Produkt mit demselben Wirkstoff auf den Markt bringen. Es dürfen somit in Österreich nur die Originalprodukte vertrieben und bezogen werden.
Weiters ist die Einfuhr von Arzneimitteln durch Privatpersonen im Postversand aus Staaten, die nicht der EU oder dem EWR – also Island, Liechtenstein und Norwegen – angehören, generell verboten. Eine solche Einfuhr ist erst nach Erteilung einer Bewilligung durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zulässig, die jedoch nur von österreichischen Apotheken beantragt werden kann.
Keine Bewilligungen
Eine Bewilligung darf nur dann erteilt werden, wenn es in Österreich kein ähnliches bzw. gleichwertiges Produkt gibt. Dies ist jedoch besonders aufgrund der Vielzahl von Produkten zur Behandlung von Erektionsstörungen im Grunde auszuschließen.
Da sich die meisten Internet-anbieter von Tabletten zur Behandlung von Erektionsstörungen in Staaten außerhalb von EU/EWR befinden, ist die Einfuhr durch Privatpersonen fast immer verboten. Eine der Hochburgen für Generika – darunter versteht man ein Arzneimittel, das eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments ist – ist vor allem Indien. Das liegt hauptsächlich daran, dass es noch kein den Anforderungen der Welthandelsorganisation WTO entsprechendes Patentrecht für Pharmazeutika hat.
Der österreichische Zoll ist grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Importe von Medikamenten, die über den Postweg nach Österreich kommen und bei denen der Verdacht einer Schutzrechtsverletzung besteht, vorläufig anzuhalten. Als Schutzrechte kommen insbesondere Marken-, Design- und Patentrechte in Betracht. Eine Schutzrechtsverletzung liegt bereits dann vor, wenn bloß ein Wirkstoff im Produkt enthalten ist, dem ein geschütztes Patent zugrunde liegt. Es ist somit nicht einmal notwendig, dass die Tabletten wie auch deren Verpackungen in Form und Aufmachung dem Originalprodukt entsprechen oder ähneln.
Wenn der Zoll eingreift
Unmittelbar nach der Anhaltung durch den Zoll werden sowohl der Besteller als auch der Rechtinhaber davon verständigt. Dem Besteller wird zwar die Möglichkeit der Erhebung eines Einspruches eingeräumt, doch selbst im Falle eines solchen Einspruches und für den Fall, dass der Rechtinhaber aufgrund der geringen Stückanzahl kein Gerichtsverfahren anhängig macht, darf die bestellte Ware nur dann ausgefolgt werden, wenn der Besteller eine entsprechende Einfuhrbewilligung vorlegen kann.
Wird jedoch vom Rechtinhaber ein Verfahren vor dem Straf- oder Zivilgericht gegen den Besteller anhängig gemacht, drohen diesem hohe Verfahrensgebühren und Anwaltskosten. Die üblichen Beteuerungen, man hätte nicht gewusst, dass es sich nicht um Originalware gehandelt hat bzw. man hätte ja Originalprodukte bestellt, gehen ins Leere, da es sich bei dem Unterlassungsanspruch des Rechtinhabers um einen vom Verschulden unabhängigen Anspruch handelt. Darüber hinaus stellt die illegale Einfuhr von Medikamenten eine Verwaltungsübertretung dar, die mit hohen Geldstrafen sanktioniert werden kann. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24.10.2007)