Porsche darf die Macht der VW-Betriebsräte beschneiden
Einen Tag nach dem VW-Urteil ebnet ein weiteres Gericht Porsche den Weg zur Übernahme von VW
Redaktion
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Berlin Am Dienstag noch vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Ludwigsburg: Die künftigen Geschäftsbeziehungen von VW und Porsche waren diese Woche gleich zweimal Gegenstand juristischer Verhandlungen. Und so wohlwollend wie den Fall des VW-Gesetzes in Luxemburg hat man beim Sportwagenbauer Porsche auch die zweite Gerichtsentscheidung zur Kenntnis genommen. Denn das Arbeitsgericht Ludwigsburg lehnte den Antrag von VW-Betriebsräten auf eine einstweilige Verfügung gegen die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der künftigen Porsche-Holding ab.
Der Streit darum tobt seit Monaten. In Stuttgart entsteht gerade die Porsche-Holding "Porsche SE" nach europäischem Aktienrecht. Diese "Societas Europaea" soll zwei Töchter haben, um die Aktivitäten der Familie Porsche-Piëch unter einem Dach zusammenzuführen: den Sportwagenhersteller Porsche und die Beteiligung an VW. Daran hält Porsche derzeit ja 31 Prozent. Nach dem Fall des VW-Gesetzes ist jedoch davon auszugehen, dass Porsche seinen Anteil auf 50 Prozent aufstockt. Dann wäre der große Wolfsburger VW-Konzern mit seinen 324. 000 Mitarbeitern jedoch nur noch eine Tochter des "kleinen" Stuttgarter Porsche-Unternehmens mit seinen 11.000 Mitarbeitern. Doch trotz der David-und-Goliath-Verhältnisse, was die Zahl der Mitarbeiter betrifft, sollen in der Porsche SE im Aufsichtsrat je drei Arbeitnehmer von Porsche und von VW sitzen. Die Porsche-Stimmen hätten also genauso viel Gewicht wie die VW-Stimmen. Solche Regeln kann man in einer Europa-AG weitgehend frei gestalten.
Doch am Mittwoch schafften es die machtbewussten VW-Betriebsräte vor Gericht nicht, den Eintrag der Porsche SE ins Handelsregister zu verhindern. "Wir sollten jetzt schnell zusammenarbeiten", appellierte daraufhin Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück an Bernd Osterloh, seinen Kollegen von VW. Doch der kündigte weitere Rechtsmittel an und klagt: "Man kann Unternehmen nicht gegen die Belegschaft übernehmen."
Keine "Lex Mol"
Ein Sprecher der ungarischen Regierung betonte am Mittwoch, der Fall des VW-Gesetzes, das dem Land Niedersachsen erheblichen Einfluss sichert, sei nicht auf die sogenannte "Lex Mol" anwendbar. Mit dem Anfang Oktober vom Parlament beschlossenen Gesetz will Ungarn seine strategisch wichtigen Unternehmen vor feindlichen Übernahmen schützen - insbesondere den Energiekonzern Mol durch die österreichische OMV. In Berlin beschloss das Kabinett ein Risikobegrenzungsgesetz: Aktionäre müssen künftig die Herkunft ihrer Mittel und ihre Ziele offenlegen, wenn sie mindestens zehn Prozent der Anteile eines Unternehmens gekauft haben. (Birgit Baumann, Berlin, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 25.10.2007)
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