Die VKI-Klage bezog sich auf die Klausel: "Der Zinssatz ändert sich um die Anzahl an Prozentpunkten, um die sich der Indikatorwert im Vergleichszeitraum geändert hat" eines bestimmten Kreditinstitutes. Diese Klausel sei gesetzwidrig, so das Gericht. Laut Peter Kolba, Leiter des VKI-Rechtsbereiches, benutzten auch andere Banken eine solche Klausel. Einige Institute - wie die Sparkassen oder Bank Austria - würden aber eine Untergrenze von zum Beispiel 0,125 Prozent einziehen, unter die die Sparzinsen nicht fallen dürften.
Ausgangspunkt der VKI-Klage waren die von den österreichischen Banken im Jänner 2007 - nach einer Entscheidung des OGH - neu eingeführten Zinsgleitklauseln für Sparbücher. Dabei wurde der Zinssatz - je nach Bank - an die Veränderungen verschiedener Indikatoren gebunden. Damit waren auch negative Zinsen denkbar, so der VKI.