Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist mit einer Verbandsklage gegen "Nullzinsen" bei Sparbüchern erfolgreich. Der durchschnittliche Sparer bringe die Anlage seines Geldes auf einem Sparbuch für gewöhnlich mit dem Erhalt von Zinsen in Verbindung. Mit der Möglichkeit einer Nullverzinsung rechne er nicht, so das Handelsgericht Wien. Eine solche Klausel sei daher nachteilig und ungewöhnlich.

Die VKI-Klage bezog sich auf die Klausel: "Der Zinssatz ändert sich um die Anzahl an Prozentpunkten, um die sich der Indikatorwert im Vergleichszeitraum geändert hat" eines bestimmten Kreditinstitutes. Diese Klausel sei gesetzwidrig, so das Gericht. Laut Peter Kolba, Leiter des VKI-Rechtsbereiches, benutzten auch andere Banken eine solche Klausel. Einige Institute - wie die Sparkassen oder Bank Austria - würden aber eine Untergrenze von zum Beispiel 0,125 Prozent einziehen, unter die die Sparzinsen nicht fallen dürften.

Ausgangspunkt der VKI-Klage waren die von den österreichischen Banken im Jänner 2007 - nach einer Entscheidung des OGH - neu eingeführten Zinsgleitklauseln für Sparbücher. Dabei wurde der Zinssatz - je nach Bank - an die Veränderungen verschiedener Indikatoren gebunden. Damit waren auch negative Zinsen denkbar, so der VKI.

Zwar sieht die vom VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums beklagte Bank vor, dass keine negativen Zinsen eintreten, räumt aber ein, dass es zu Perioden von Nullzinsen kommen könne. (APA)