Der von ihm zu diesem Zweck zitierte Absatz 7 in Art. 27 EU-Reformvertrag, stand zuvor wortident in Art. 41 Verfassungsvertrag.
Was jedoch wirklich aktuell in Lissabon beschlossen und was in Österreich von verschiedenen Totengräbern der Neutralität bisher nicht zur Kenntnis genommen wurde, ist der Art. 4 Abs 2 des Reformvertrages, der sagt, dass "nationale Sicherheit weiterhin in die alleinige Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt".
Falscher Alarm
Dies ist nach Intervention der Niederlande im EU-Reformvertrag hineingekommen, die aus ihrem negativen Referendum heraus die meisten konstruktiven Änderungsvorschläge im Reformvertrag untergebracht haben. So findet sich im selben Passus, dass die "Wahrung der territorialen Unversehrtheit und der Schutz der nationalen Sicherheit" – was immer das bedeuten soll – "eine grundlegende Funktion des Staates" ist. So haben die Niederländer einige Sperrriegel gegen die Bildung eines Europäischen Bundesstaates untergebracht, die freilich auch positive Nebeneffekte auf die Handlungsspielräume des neutralen Österreich nach sich ziehen können, würden sie hierzulande ebenso konstruktiv wahrgenommen.
Aber was ist von Rotters alarmartig kolportierter Beistandspflicht im Reformvertrag zu halten? Von Frühjahr 2002 bis Juli 2003 beschäftigte sich ein Konvent mit der Zukunft Europas. Das Präsidium des Konvents hat den Verfassungsentwurf beim EU-Gipfel in Saloniki Mitte Juni 2003 an den Europäischen Rat übergeben. Enthalten war darin eine Beistandspflicht und eine sogenannte "enge Zusammenarbeit" für bündnisbereite EU-Mitglieder.
Seit Oktober 2003 diskutierte der Rat der Regierungsvertreter den Entwurf des Konventes. Beim Gipfel in Brüssel am 13. Dezember 2003 ist das Projekt jedoch an der Frage der Stimmgewichtung gescheitert.
Im Bereich der Sicherheitspolitik konnten von der italienischen Ratspräsidentschaft bis zum 13. Dezember 2003 einige Kompromisse – nicht zuletzt aufgrund der Zustimmung der USA – erzielt werden, die sich bis heute halten. Im Vergleich zum Vorschlag des Konvents hat es durch das Engagement der Neutralen und Bündnisfreien Irland, Schweden und Finnland eine Abschwächung der gegenseitigen Beistandsverpflichtung gegeben. So wurde der analog zum Nato-Beistand formulierte Art. III-214 vollkommen gestrichen und die "enge Zusammenarbeit zur gegenseitigen Verteidigung" in Art. 40-(7) aufgegeben.
Klare Sprache
Der Kompromiss beinhaltete dann eben "den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten" und den "Einklang mit den im Rahmen der Nato eingegangenen Verpflichtungen, die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament der kollektiven Verteidigung und die Instanz für deren Verwirklichung ist".
Die damalige Außenministerin Ferrero-Waldner kehrte am Samstag, dem 6. Dezember 2003 in einem "Morgenjournal"-Interview zur Position der anderen Neutralen und Bündnisfreien zurück, wonach "eine militärische Beistandsklausel zur gegenseitigen Verteidigung mit Neutralität und Bündnisfreiheit nicht vereinbar" sei und im "jetzt vorliegenden Text statt einer Verpflichtung eine Möglichkeit zur gegenseitigen Solidarität" vorgeschlagen werde.