Wien/Graz – Der GAK hat vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtsachen eine Klage gegen die Bundesliga eingereicht. Der Regionalligaverein will die Aufhebung des am 23.7.2007 ergangenen Schiedsgerichtsspruchs erreichen, demzufolge dem in Konkurs gegangenen und mit gesichertem Budget ausgestatteten Verein die Lizenz für die Red-Zac-Liga verweigert wurde. Der Präsident der Bundesliga, Martin Pucher: „Wenn sie glauben, dass das ein Weg ist, bitte. Ich habe Vertrauen in unsere Gremien und ihre Entscheidungen.“ Der GAK-Anwalt Hans Günther Medwed räumt ein, dass nach einer _etwaigen Aufhebung des Schiedsspruchs der GAK nicht in die Red-Zac-Liga aufgenommen und die Meisterschaft von vorne beginnen würde. Medwed: „Es wird um Schadenersatz gehen.“
In der dem Standard vorliegenden Klage argumentiert Medwed, dass die Bundesliga den GAK loswerden wollte und daher in ihren Urteilen bis zur dritten Instanz des Schiedsgerichts jede Fairness vermissen ließ. Auch widerspreche es der österreichischen Rechtsordnung, so die Klagsschrift, dass „Veränderungen im Zuge eines Verfahrens bis Schluss des Verfahrens zu berücksichtigen sind“ (§ 611, Zivilprozessordnung). Die Liga habe es dem GAK zum Nachteil ausgelegt, sein Budget nach dem Abgang teurer Spieler nach unten verändert und gegen das Veränderungsverbot im Lizenzverfahren verstoßen zu haben.