Die diesbezügliche Novelle der Gewerbeordnung soll schon am Mittwoch den Ministerrat passieren: Wer Jugendlichen gegen Geld Bier oder Wein kredenzt, soll demnach mindestens 180 Euro Strafe zahlen; eine solche Mindeststrafe gab es bisher nicht.
Wer das verbotene Alkoholausschenken danach nicht sein lässt, dem soll in Zukunft rascher der Entzug der Konzession drohen. Aufgrund der "geplanten verstärkten Kontrollen" wird das laut Bartenstein "bei Wirten, die gar nichts kapieren, in Zukunft öfter der Fall sein". Auch einen "fälschungssicheren Ausweis für Jugendliche", wie ihn Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) vorgeschlagen hat, regte der Minister an.
Wirkt nur bedingt gegen Flatrate-Partys
Laut Schmid wird diese härtere Gangart aber nur bedingt gegen sogenannte Flatrate-Partys und andere Wettrink-Veranstaltungen für unter 18-Jährige wirken, wie sie in den den vergangenen Monaten wiederholt ins Kreuzfeuer der Kritik geraten sind. Um hier Abhilfe zu schaffen, müsse "das Problem als ein gesamtgesellschaftliches erkannt und bekämpft werden".
Etwa, indem "Eltern, die von solchen kommerziellen Partys gehört haben - etwa weil ihr Kind betrunken nach Hause gekommen ist - dies den Behörden mitteilen". Das sei "keine Vernaderung", sondern "notwendig". Auch die Wirtschaftskammer habe hier zuletzt Kooperationsbereitschaft signalisiert.