Während der vollstreckbare Rückstand in den Jahren 2002 bis 2006 um 323,39 Millionen Euro sank, stieg der wegen vorläufiger Erfolglosigkeit von der Einbringung ausgesetzte Rückstand (ohne Insolvenzen) um 441,72 Mio. auf 1,41 Mrd. Euro an. Wegen Uneinbringlichkeit nahmen die Finanzämter im Jahr 2006 Löschungen von Abgabenforderungen in der Höhe von insgesamt 472,37 Mio. Euro vor. Gegenüber dem Jahr 2002 bedeutete dies einen Anstieg um 47,3 Prozent. Fast die Hälfte der gelöschten Abgabenforderungen (45,6 Prozent) bezog sich auf Umsatzsteuer, 83 Prozent betrafen Kleinbetriebe. Aus "Nachsicht" verzichtet haben die Finanzämter auf 10,38 Mio. Euro (plus 9 Prozent gegenüber 2002), weil die Einhebung für den Steuerschuldner "unbillig" gewesen wäre.
Kritik an Finanzämtern
Im Zusammenhang mit den gestiegenen Löschungen von Steuerschulden wegen Uneinbringlichkeit übt der Rechnungshof Kritik an den Finanzämtern. "Bei den untersuchten Löschungsfällen war häufig festzustellen, dass zwar Pfandrechte erworben wurden, eine konsequente Verwertung jedoch unterblieb. Die zeitgerechte Überprüfung der Verwertungstauglichkeit der Pfandrechte war ebenfalls nicht ersichtlich. Die Abgabenforderungen mussten stattdessen vielfach gelöscht werden", stellt der RH fest. Die Prüfer empfahlen daher, die Bearbeitung der Pfandrechte IT-unterstützt zu überwachen.
Zudem wurden bei einer Vielzahl von Fällen Einbringungsschritte "nicht oder nur unvollständig im elektronischen Einbringungsverfahren erfasst, so dass die durchgeführten Einbringungsmaßnahmen nicht nachvollziehbar waren. Vielfach waren sogar Löschungen von Abgabenforderungen nicht erfasst." Wenn die Eintragung der Löschung erfolgt war, fehlten teilweise deren Gründe bzw. die Darstellung der Uneinbringlichkeit der Abgabe. Der RH empfahl, die lückenlose und einheitliche Dokumentation durch die Vorgesetzten sicherzustellen.
Amtsübergreifende Plattform
Zur Früherkennung von Betrugsfällen und zur Vermeidung hoher Abgabenausfälle regt der RH die Schaffung einer amtsübergreifende Informationsplattform an.