ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer und Wirtschaftskammerchef Christoph Leitl haben am Montag die Einigung vorgestellt. Generalunternehmer können sich von der Haftung freikaufen, wenn sie 20 Prozent der an einen Subunternehmer vergebenen Auftragssumme bei der Sozialversicherung deponieren - eine Variante, die freilich kaum in Anspruch genommen werden dürfte. Keine Haftung muss der Genralunternehmer auch dann eingehen, wenn seine "Subs" eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung der Gebietskrankenkasse vorlegen. Eine solche Bescheinigung wird ausgestellt, wenn die Beiträge in den vergangenen Jahren ordnungsgemäß entrichtet wurden.
Wie berichtet ist ab dem 1. Jänner 2008 auch eine sozialversicherungsrechtliche Anmeldung der Bauarbeiter vor der Arbeitsaufnahme notwendig. Beide Maßnahmen dienen dazu, der florierenden Schattenwirtschaft und dem Sozialbetrug einen Riegel vorzuschieben.
Neuer Schlag gegen Schattenwirtschaft
Die Hinterziehung von Krankenkassenbeiträgen erfolgte nach folgendem Muster: Nach der Gründung Dutzender, oft Hunderter Firmenmäntel wurden Unternehmen für eine bestimmten Subauftrag aktiviert. Die Beschäftigten werden dabei zwar ordnungsgemäß angemeldet, die Sozialversicherungsbeiträge aber nicht bezahlt. Bevor die Krankenkassen ihre Forderungen durchsetzen können, werden die "Wegwerfunternehmen" in Konkurs geschickt. Nach Angaben der Wirtschaftskammer sind im vergangenen Jahr 200 solcher Sozialbetrügereien verübt worden. Der Schaden betrug rund 100 Mio. Euro.
Speziell die Bauindustrie hatte sich u.a. mit dem Argument, dass die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen Aufgabe des Staates sei, lange gegen die Übernahme einer Haftung gewehrt. Die neue Variante wird von der Bauindustrie jetzt aber als praktisch umsetzbar angesehen. Bescheinigungen werden von der Krankenkasse nur für jene Subunternehmer ausgestellt, die in den vergangenen drei Jahren ohne Probleme die SV-Beiträge abgeliefert haben.