Klagenfurt/Wien – Begonnen haben die neuerlichen Sterbehilfe-Diskussionen mit einem aufsehenerregenden Gerichtsurteil: Anfang Oktober 2007 hat ein Klagenfurter Schöffensenat einen 56-jährigen Kärntner vom Vorwurf der "Tötung auf Verlangen" seiner todkranken Ex-Ehefrau freigesprochen. Der Staatsanwalt legte Berufung ein, die Causa wird wohl vor dem Obersten Gerichtshof entschieden werden.

Der Angeklagte hatte die an unheilbarem Muskelschwund Leidende auf deren eigenen Wunsch hin in die Schweiz begleitet, wo sie in einer Spezialklinik Suizid beging – was in dem Nachbarstaat unter strengen Auflagen erlaubt ist und zu Formen des "Sterbetourismus" geführt hat (siehe "Schweiz: Aufreger 'Todestourismus'"). Im Fall einer Verurteilung hätte der Kärntner bis zu fünf Jahre Haft riskiert, doch noch vor der Urteilsverkündung sagte er: "Ich würde das heute wieder machen."

In Österreich steht aktive Sterbehilfe unter strenger Strafe. Die seit 2006 geltende Patientenverfügung ermöglicht jedoch, bestimmte Behandlungsformen für den Fall, dass man sich nicht mehr äußern kann, auszuschließen. Anders ist das etwa in Holland und Belgien, wo Kommissionen über Sterbehilfewünsche entscheiden – in Belgien sogar bei Menschen, die aus rein psychischen Gründen "unzumutbar" leiden. (bri/DER STANDARD – Printausgabe, 30.10.2007)