Schon bei der ersten festgestellten Alkoholisierung am Steuer eines Fahrzeuges sollte es Maßnahmen wie Nachschulung oder Führerscheinentzug geben, so Edlinger-Ploder. Besondere Gefährdungsdelikte könnte unter Umständen der Bundesminister einheitlich in einer bestimmten Euro-Höhe regeln. Sie sei gebeten worden, sagte die steirische Landesrätin, diesbezüglich noch einmal an alle Referenten und Minister Werner Faymann heranzutreten.
Alkohol und Rasen
Der Kärntner Verkehrslandesrat Gerhard Dörfler meinte, mit einer strengeren Sanktionierung von Alkohol am Steuer und Geschwindigkeitsübertretungen hätte man die zwei häufigsten Unfallverursacher abgedeckt. Dörfler hatte auch das Thema einer strengeren Überprüfung von Klein-Lkw aufgeworfen: "Hier gibt es eine Lücke bei den Kontrollen." Erstens nähmen die Fahrten mit diesen Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen drastisch zu, zweitens gebe es für die Lenker keine vorgeschriebenen und überprüfbaren Ruhezeiten, drittens dürften diese auch am Wochenende fahren. Zudem seien die Fahrzeuge oft überladen, so Dörfler. Er sei dafür, die diesbezüglichen Lkw-Regelungen bis auf 3,5 Tonnen-Fahrzeuge auszudehnen.