Wien - Innenminister Günther Platter hat die am Dienstag vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgelegten Kriterien für ein Bleiberecht als Bestätigung für seinen Kriterienkatalog gesehen. Darin seien die vom VfGH genannten Punkte enthalten, so Platter in einer Stellungnahme gegenüber der APA. "Der VfGH hat heute den Weg des Innenministeriums bestätigt, dass sowohl eine Einzelfallprüfung als auch eine Gesamtbetrachtung der unterschiedlichen Kriterien notwendig und unumgänglich ist", so Platter.

Gegen neue Instanzen

Wohl mit Blick auf die vom VfGH eingeleitete Prüfung der Gesetzesbestimmungen zur Niederlassungsbewilligungen aus humanitären Gründen sprach sich der Minister gegen "neue Möglichkeiten und damit zusätzliche Instanzen zur Verzögerung von Verfahren bzw. zusätzliche Verfahren" aus.

Er betonte, dass bei der Erstellung des Fremdenrechtspakets alle internationalen und verfassungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt worden seien. Die Regelungen zur Erteilung des humanitären Aufenthalts seien seit zehn Jahren in Kraft. "Die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmungen wurde bisher noch nie in Frage gestellt", so Platter. Es sei mit dem Fremdenrechtspaket 2005 "sogar eine Verbesserung hinzugekommen", nämlich die Möglichkeit einer humanitären Niederlassungsbewilligung, wenn eine Familienzusammenführung aus Gründen des Art 8 der Europäischer Menschenrechtskonvention geboten, aber mangels Quotenplatzes nicht möglich sei.

Rasch abschließen

"Wir gehen davon aus - auch aufgrund der im Gesetzwerdungsprozess geäußerten Expertenmeinungen -, dass diese Bestimmung allen europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht", meinte der Minister, kündigte aber gleichzeitig an, gegebenenfalls die vom VfGH formulierten Anregungen in der Evaluierung des Fremdenrechtspaketes einzuarbeiten. Sein Ziel sei es jedenfalls, "dass Verfahren so rasch wie möglich abgeschlossen werden". "Neue Möglichkeiten und damit zusätzliche Instanzen zur Verzögerung von Verfahren bzw. zusätzliche Verfahren würden diesem Ziel klar entgegenwirken", so Platter.

Nach derzeitiger Gesetzeslage haben Betroffene kein Antragsrecht auf Niederlassungsbewilligung, sie sind darauf angewiesen, dass die Behörde von sich aus tätig wird. Das könnte nach Ansicht des VfGH verfassungswidrig sein, was nun geprüft wird. In den meisten Fällen ist bei solchen Verfahren eine Aufhebung der Gesetzespassagen die Folge. (APA)