Gegen neue Instanzen
Wohl mit Blick auf die vom VfGH eingeleitete Prüfung der Gesetzesbestimmungen zur Niederlassungsbewilligungen aus humanitären Gründen sprach sich der Minister gegen "neue Möglichkeiten und damit zusätzliche Instanzen zur Verzögerung von Verfahren bzw. zusätzliche Verfahren" aus.
Er betonte, dass bei der Erstellung des Fremdenrechtspakets alle internationalen und verfassungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt worden seien. Die Regelungen zur Erteilung des humanitären Aufenthalts seien seit zehn Jahren in Kraft. "Die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmungen wurde bisher noch nie in Frage gestellt", so Platter. Es sei mit dem Fremdenrechtspaket 2005 "sogar eine Verbesserung hinzugekommen", nämlich die Möglichkeit einer humanitären Niederlassungsbewilligung, wenn eine Familienzusammenführung aus Gründen des Art 8 der Europäischer Menschenrechtskonvention geboten, aber mangels Quotenplatzes nicht möglich sei.
Rasch abschließen
"Wir gehen davon aus - auch aufgrund der im Gesetzwerdungsprozess geäußerten Expertenmeinungen -, dass diese Bestimmung allen europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht", meinte der Minister, kündigte aber gleichzeitig an, gegebenenfalls die vom VfGH formulierten Anregungen in der Evaluierung des Fremdenrechtspaketes einzuarbeiten. Sein Ziel sei es jedenfalls, "dass Verfahren so rasch wie möglich abgeschlossen werden". "Neue Möglichkeiten und damit zusätzliche Instanzen zur Verzögerung von Verfahren bzw. zusätzliche Verfahren würden diesem Ziel klar entgegenwirken", so Platter.