Denn die Volkspartei berät sich noch: ÖVP-Klubpräsident Werner Zögernitz gab auf Anfrage von derStandard.at bekannt, man werde darüber "demokratisch" in der Sitzung am 7. November entscheiden. Allerdings macht das Ergebnis keinen Unterschied. Dank ihrer beruflichen Kompetenzen kann Prammer die Liste auf jeden Fall im November veröffentlichen – und wird dies auch in jedem Fall tun, sagt ihre Sprecherin.
Vorbild Deutschland
Für die nähere Zukunft will die Nationalratspräsidentin noch mehr: es sollen noch genauere Zahlenangaben zu den Einkünften der Abgeordneten veröffentlicht werden. Momentan müssen nur allgemein zusätzliche Verdienste von mehr als 1300 Euro brutto bekannt gegeben werden. In Zukunft soll - ähnlich wie in Deutschland - auch die Höhe der Einkommen angegeben werden müssen. Die deutschen Bundestagsabgeordneten müssen berufliche Tätigkeiten melden - und zwar Einkünfte von mehr als 1000 Euro monatlich oder mehr als 10.000 Euro pro Jahr. Unterschieden wird zwischen Einkünften von 1000 bis 3500 Euro (Stufe 1), 3500 bis 7000 Euro (Stufe 2) und mehr als 7000 Euro (Stufe 3). Die meldepflichtigen Einkünfte werden auf den Internetseiten des Parlaments veröffentlicht.
Angst vor Privilegiendebatte
Um eine ähnliche Regelung in Österreich umzusetzen, braucht es aber eine Gesetzesänderung. "Es gibt eine Partei, die das ablehnt", spielt Politikwissenschafter Sickinger im Gespräch mit derStandard.at auf die ÖVP an. "Die Abgeordneten sind dagegen, weil sie nicht an den medialen Pranger gestellt werden wollen. Sie haben Angst vor einer Privilegiendebatte." Ähnlich habe es sich bei der Debatte um die Veröffentlichung der Parteispenden verhalten.
In Deutschland waren nicht alle Parteien für eine Offenlegung, "es hat vor allem die Union blockiert", berichtet Sickinger. Das Gesetz für die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Politikern wurde in Deutschland im Herbst 2005 von dem, damals rot-grün dominierten Bundestag verabschiedet, sechs Politiker (je drei Abgeordnete von CDU und FDP, zwei der CSU und einer der SPD) legten daraufhin Klage ein. Im Juli dieses Jahres entschied der Verfassungsgerichtshof, dass das Gesetz zulässig ist.
"Rudimentäres Parteiengesetz"