Überprüfung, ob mit Ausweisung EU-Recht verletzt wird
Redaktion
,
Brüssel - Nun muss sich auch die EU-Kommission mit der Ausweisung der aus dem Kosovo geflüchteten Familie Zogaj beschäftigen. Wie die EU-Kommission am Dienstag bestätigte, prüft sie derzeit eine dringliche Anfrage des SPÖ-EU-Parlamentariers Jörg Leichtfried, in der dieser Mitte Oktober angefragt hat, "ob die Entscheidung des österreichischen Innenministers (.. Platter, Anm.) mit der Europäischen Gesetzgebung vereinbar ist oder liegt hier eine Verletzung des europäischen Rechts vor. Bis wann die Beantwortung erfolgen wird, dazu machte die EU-Kommission keine Angaben.
"Es wäre schon geholfen, wenn die EU-Kommission eine Bewertung abgeben würde, so Leichtfried. Seine Hoffnungen ruhen auf Innen- und Justizkommissar Franco Frattini, der wiederholt gefordert habe, dass nach fünf Jahren eigentlich niemand abgeschoben werden sollte. Gegenüber der Tageszeitung "Österreich" hatte Leichtfried am Dienstag gesagt, er sei "vorsichtig optimistisch", dass die Brüsseler Behörde konkret antworten werde.
Die EU-Kommission hat im Sommer die Ausdehnung des Bleiberechts für Drittstaaten-Angehörige, die fünf Jahre legal in der EU-gelebt haben, auf Flüchtlinge vorgeschlagen. Die Novelle der Richtlinie zum langjährigen Aufenthalt von Menschen aus Drittstaaten ist derzeit in Arbeit, d. h. derzeit gelten diese Regeln nicht für Asylwerber. Asylpolitik ist auch sonst nach wie vor weitestgehend Sache der Mitgliedstaaten. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.