Linz/Wien – „Super, das ist ganz super“, reagiert der Linzer Anwalt Helmut Blum auf die Nachricht von dem Gesetzesprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof über ein verbrieftes Antragsrecht von Ausländern für humanitären Aufenthalt.

Auch der höchstgerichtliche Kriterienkatalog für einen Verbleib im Land eröffne „eine Chance für viele Betroffene“, sagt der Rechtsvertreter der durch Medienberichte bekannt gewordenen Arigona Zogaj und ihrer Familie, Safete Zeqaj und deren beider Söhne – sowie dutzender weiterer von Abschiebung bedrohter Menschen.

Anfechtungen

Schon seit Monaten versuche er, die „zunehmende Sensibilität des Höchstgerichts für Bleiberechtsfragen“ zu nützen, sagt Blum: „Derzeit fechte ich jede Ausweisung und jede Abschiebung, bei der aufgrund des Integrationsgrades oder aus Rücksicht auf Wahrung des Familienlebens humanitärer Aufenthalt angesagt wäre, bis hinauf zum Verfassungsgerichtshof an.“

Da ein solcher Einspruch laut Fremdenrecht nicht automatisch zu einem Aussetzen des Abschiebebefehls führt (die Betreffenden also trotz Berufung außer Landes gebracht werden können), müssen Blum und andere Anwälte gleichzeitig die aufschiebende Wirkung beantragen. Diese wird vom VfGH derzeit in den allermeisten Fällen gewährt – und zwar, um Trennungen zu vermeiden, für ganze Familien, nicht nur für Einzelne.

All dies jedoch nutzt Blums bekanntester Klientin, Arigona Zogaj, und ihrer zum Teil bereits in den Kosovo abgeschobenen Familie derzeit nichts: „Als im Fall Zogaj 2005 der Ausweisungsbescheid kam, war noch nicht abzusehen, dass sich der VfGH derart intensiv mit humanitärem Bleiberecht beschäftigen wird“, schildert der Anwalt. Also habe er den Bescheid nur bei dem für Grundrechtsfragen nicht zuständigen Verwaltungsgerichtshof angefochten. Mit dem Resultat, dass Arigona Zogajs Verbleib in Österreich jetzt weiter unsicher ist.

Der Antrag auf einen humanitären Aufenthalt für Mutter und Tochter Zogaj ist immer noch nicht im Innenministerium eingelangt – aufgrund langer Verwaltungswege und Postwege, wie Oberösterreichs Soziallandesrat Josef Ackerl einräumen musste. Seit Dienstag liege der Akt aber bei ihm, Ackerl will ihn rasch nach Wien weiterleiten.

Bei Familie Zeqaj, wo Mutter und Söhne nach der Abschiebung des vorbestraften Vaters seit drei Wochen untergetaucht sind, sei laut Anwalt Blum „der Verfassungsgerichtshof vom Instanzenzug her noch gar nicht angerufen worden“. Von der unbescholtenen Frau und ihren Söhnen könne derzeit nur die NÖ Kriminaldirektion die akute Abschiebegefahr nehmen. (bri/DER STANDARD, Printausgabe, 31.10.2007)