Seit dem 1. Jänner 2007 können sich Pendler das Kilometergeld (30 Cent pro Kilometer) zwischen Wohnung und Arbeit nur noch ab dem 21. Kilometer steuerlich anrechnen lassen. Wer einen kürzeren Weg zur Firma hat, geht leer aus. Laut Statistischem Bundesamt sind das 8,1 Millionen Menschen. Gegen diese großkoalitionäre Sparmaßnahme hagelt es nicht nur Proteste von Bürgern und Autofahrer-Verbänden. Bedenken hat auch der Bundesfinanzhof angemeldet. Er hat Zweifel, ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Klage.
Ein Urteil wird im Bundestags-Wahljahr 2009 erwartet. Und diesem will die SPD offenbar zuvorkommen, indem sie die alten Zustände wiederherstellt – wenn auch nicht mehr ganz. Denn im Gespräch ist, die Pendlerpauschale zwar wieder ab dem 1. Kilometer zu gewähren, aber nur mehr 20 bis 25 Cent pro Kilometer.