Der „Pariser Vertrag“ regelt die Vorrechte der Minderheiten in Südtirol. Die Schutzmacht Österreich soll darüber wachen. Im Vertrag heißt es unter anderem:

„Die deutschsprachigen Bewohner der Provinz Bozen und der benachbarten zweisprachigen Gemeinden der Provinz Trient genießen die volle Gleichberechtigung mit den italienischsprachigen Einwohnern im Rahmen besonderer Maßnahmen zum Schutze der völkischen Eigenart und der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der deutschen Sprachgruppe.

Der Bevölkerung obengenannter Gebiete wird die Ausübung autonomer Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt für den Bereich ihrer Gebiete zuerkannt. Der Rahmen, in welchem die besagte Autonomie Anwendung findet, wird noch bestimmt, wobei auch örtliche Vertreter der deutschsprachigen Bevölkerung zu Rate gezogen werden. Die italienische Regierung verpflichtet sich zu gutnachbarlichen Beziehungen zwischen Österreich und Italien.“ (DER STANDARD, Printausgabe, 31.10./1.11.2007)