Eine Kroatin wurde nach dem Tod ihres Mannes ausgewiesen, obwohl sie ein behindertes minderjähriges Kind und drei volljährige Kinder hatte und lange als Saisonkraft arbeitete. Diesen Entscheid bezeichnete der Verfassungsgerichtshof als "gravierenden Fehler" und hob ihn auf. Zugleich zeigte der Gerichtshof, wie man solche Fälle korrekt zu behandeln hat: Beim Bleiberecht hätten die Behörden in jedem Einzelfall eine Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Kriterien anzustellen.

Das sagt einem an sich die Vernunft, aber die tritt ja oft in den Hintergrund, wenn die ausführende Behörde das Gefühl hat, von "oben" sei etwas Bestimmtes gewünscht, bzw. wenn - der Beamte ist ja auch nur ein Mensch - eine gewisse Volks- und Medienstimmung zufällig deckungsgleich mit den Entscheidungsgründen sein sollte. Aber Behörden haben nach objektiven Kriterien zu arbeiten, und die wurden jetzt vom VfGH als "das Minimum, um die Menschenrechtskonvention einzuhalten", festgelegt.

Jetzt hat es Platter schriftlich: Die Behörden sollen nach objektiven, der Vernunft entsprechenden Kriterien vorgehen und nicht nach dem sturen Diktum "Mein Ziel ist es abzuschieben". (rau/DER STANDARD, Printausgabe, 31.10./1.11.2007)