Druck nachgegeben
Berger habe "dem Druck der ÖVP nachgegeben", kritisierte der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz in einer Aussendung. In der stattdessen nun für alle Bereiche geschaffenen Transparenz bei Weisungen an die Staatsanwaltschaft sehen die Grünen einen halben Schritt in die richtige Richtung.
Dass künftig eine schriftliche Ausfertigung jeder Weisung dem Ermittlungs- bzw. Gerichtsakt beigelegt werden muss, ist für BZÖ-Justizsprecher Gernot Darmann "nur eine Alibihandlung". Denn jeder wisse, dass eine Weisung nicht nur auf schriftlichem Weg erfolgen könne.
Keine weisungsfreie Sonderstaatsanwaltschaft
Die weisungsfreie Sonderstaatsanwaltschaft für den Korruptionsbereich kommt nicht. Die ÖVP war für diesen Vorschlag von Justizministerin Maria Berger nicht zu gewinnen. Stattdessen kommt eine "volle Transparenz" aller Weisungen in allen staatsanwaltschaftlichen Bereichen. Nicht im Paket enthalten ist die geplante "große" Kronzeugenregelung.
"Weisungskette" soll transparent werden
Dem Justizministerium berichtet werden muss in "clamorosen" Fällen besonderen öffentlichen Interesses - z.B. wenn es um Politiker oder Prominente geht. Die Staatsanwaltschaft übermittelt ihren Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft und diese dem Ministerium. Diese "Weisungskette der Anklage" soll künftig transparent werden.
Berger hatte ursprünglich nur für den Korruptionsbereich eine weisungsfreie Sonderstaatsanwaltschaft geplant. Mit dem jetzigen Kompromiss ist sie zufrieden: Es sei doch ein "großer Fortschritt", wenn die Transparenz erhöht wird - "und das in einem breiteren Anwendungsgebiet", meinte sie gegenüber der APA. Damit trete man dem Nimbus, dass bei Verfahren politisch interveniert wird, entgegen: "Dann kann man lesen, was das Ministerium mit der Staatsanwaltschaft kommuniziert hat. Das ist meistens unaufregend."
20 Staatsanwälte
Eine Sonderstaatsanwaltschaft für den Korruptionsbereich richtet Berger dennoch ein. Rund 20 Staatsanwälte und Experten werden ab 1. Jänner 2009 bundesweit tätig sein; mit Außenstellen in Linz, Graz und Innsbruck.
Die - formal der Oberstaatsanwaltschaft Wien unterstellte - Sonder-Staatsanwaltschaft kann die Fälle selbst führen, sie aber auch an regionale Staatsanwaltschaften abtreten. So kann etwa nach der Anklageerhebung die Hauptverhandlung abgegeben werden. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Antikorruptionseinheit auf ihre Kernaufgaben - den schwierigen, spezialisierten Ermittlungsbereich - konzentriert.
Keine "große" Kronzeugenregelung