"Wo ist der Innenminister?", fragte Petrovic. Sie stellte fest, dass sie seit der Veröffentlichung der VFGH-Erkenntnisse wenig von Platter gehört habe. Dabei gebe es "Einiges für ihn zu tun", konstatierte sie. Alle Zuwanderer, die die VFGH-Kriterien Aufenthaltsdauer, familiäre Integration und Unbescholtenheit erfüllen, müsse man mittels Abschiebestopp "endlich aus ihren existenziellen Ängsten herausreißen", sagte sie.
Generelle Legalisierung
Außerdem verlangt Petrovic für jene, die diesen Kriterien entsprechen, eine generelle Legalisierung. Insgesamt wären davon circa 30.000 Saisonniers und Asylwerber betroffen, schätzt sie. Eine rasche, einfache und kostensparende Erledigung von Asylverfahren durch die Behörden sei im Gesetz festgeschrieben, erklärte sie: "Wer einen Administrativtango inszeniert handelt rechtswidrig", so Petrovic in Richtung Regierung. Personen, die den VFGH-Kriterien nicht entsprechen, sollen nach Vorstellung der Grünen ein Antragsrecht auf ein rechtsstaatliches Verfahren bekommen und einzeln geprüft werden.
Weiters möchte Petrovic sicherstellen, dass alle Zuwanderer, denen ein Bleiberecht zukommt, auch eine Arbeitsgenehmigung erhalten. Diese berge die Möglichkeit, den Ausländern besondere Ausbildungswege zu ermöglichen und dadurch Mangelberufe besser abzudecken, erläuterte sie.
Sollte Platter nicht bald handeln, dann fürchtet die NÖ-Grünenchefin einen internationalen Imageschaden für Österreich. So könnten die "Menschenrechtsverletzungen bei Abschiebungen" einen schlechten Ruf im Ausland verursachen: "Das tut mir sehr leid und das tut mir sehr weh", so Petrovic.
Empörung über Grünen-Pläne bei FPÖ und BZÖ
Die Pläne der Grünen sorgen bei FPÖ und BZÖ für Empörung. So sprach sich die FPÖ-Sicherheitssprecherin Barbara Rosenkranz gegen ein "Bleiberecht auf Raten" aus.
Asyl und Einwanderung seien strikt zu trennen, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun, meinte Rosenkranz: "Vielleicht könnten auch die Grünen dies endlich einmal zur Kenntnis nehmen." Wenn der Asylantrag einer Person negativ beschieden werde, handle es sich dabei um keinen Flüchtling, und der Antragsteller habe somit in sein Herkunftsland zurückzukehren, so Rosenkranz weiter. Wenn jemand einwandern wolle, müsse er einen anderen, und zwar legalen Weg wählen, erläuterte die Sicherheitssprecherin weiter.