Ein Schutzhelm, aber weniger Kompetenzen für ÖBB-Chef Martin Huber.

Foto: STANDARD/Huber
Im Tauziehen um die künftige Machtverteilung in der ÖBB zeichnet sich eine Niederlage für ÖBB-Vorstandschef Martin Huber ab. Kapitalvertreter im Aufsichtsrat halten ein Letztentscheidungsrecht, das Huber von seinen Kollegen Erich Söllinger, Gustav Poschalko und Peter Klugar zugestanden worden wäre, für nicht notwendig. Die gültige Satzung mit Vetorecht des Fachvorstands reiche aus. Nicht viel mitzureden hat Huber außerdem beim Personal - sowohl bei der Nachbesetzung von je zwei Posten in Personen- und Güterverkehr als auch bei den 43.000 Eisenbahnern.

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Während der ÖBB-Holding-Aufsichtsrat noch über den Verträgen für den Aufstieg der ÖBB-Manager Gustav Poschalko (Rail Cargo Austria) und Peter Klugar (ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG) auf das ÖBB-Holding-Dach brütet, wird über die Aufgabenverteilung bereits munter gestritten. Worüber Eisenbahner bereits munter spekulieren: Dass der stets auf Macht und Durchgriffsrecht in die operativen Gesellschaften erpichte ÖBB-Vorstandssprecher Martin Huber Federn wird lassen müssen. Laut Kapitalvertretern haben sich die vier zwar auf ein Konzept für die Geschäftseinteilung festgelegt, ob selbiges dem Aufsichtsratspräsidium unter Ex-Porr-Chef Horst Pöchhacker auch gefällt, ist derzeit aber mehr als offen.

Feilschen um DLG

Da Klugar künftig für Infrastruktur, Poschalko für den Absatz (Personen- und Güterverkehr) zuständig sein werden, und die Finanzagenden (Recht, Controlling, Rechnungswesen, Treasury) unverändert bei Finanzchef Erich Söllinger ressortieren, bleiben Huber nur Konzernkommunikation, Konzernrevision und Beteiligungsmanagement. Erbittert gefeilscht wird dem Vernehmen nach um die in der Dienstleistungsgesellschaft DLG gebündelte Personalkompetenz für die rund 40.000 Eisenbahner. Die Elferfrage: Wird die DLG, wie im Bundesbahnstrukturgesetz festgelegt, aufgelöst bzw. in die operativen Gesellschaften rückintegriert – oder bleibt sie im Einflussbereich der Holding? Gute Karten dürfte Huber dabei nicht haben, im Aufsichtsrat ist davon die Rede, dass er die Personalkompetenz verlieren soll.

In Sachen Dirimierungsrecht

Pöchhacker will zu diesen heiklen Themen ebenso wenig sagen wie zum Dirimierungsrecht, das Huber von seinen Vorstandskollegen zugestanden worden wäre. "Es gibt eine Satzung, die reicht vollends", sagt Pöchhacker. Diese sieht für Vorstandsbeschlüsse eine Dreiviertelmehrheit der Vorstandsmitglieder vor. Um Pattsituationen zu vermeiden, hat das fachlich zuständige Vorstandsmitglied jedoch ein Vetorecht. Einigen sich die vier nicht, wird der Aufsichtsrat mit der Angelegenheit befasst. Nicht viel mitzureden hat Huber dem Vernehmen nach auch bei der Postenvermehrung in Personen- und Güterverkehr AG. Da Söllinger auch Finanzvorstand von RCA und PV und der Platz von Nahverkehrschefin Wilhelmine Goldmann unbesetzt ist, sollte neben Fernverkehrschef Stefan Wehinger für die kolportierten Wunschkandidaten Gabriele Lutter (Fachbereichsleiterin Netz beim Schienenregulator) und Josef Halbmayr (ehemals Post und Postbus) Platz sein. Bei Lutter soll neben dem Nahverkehr die gesamte Produktion ressortieren, also auch für den Fernverkehr. (Andreas Schnauder, Luise Ungerboeck, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 2./3.11.2007)