Nicht nötig
Die Lehre verneine trotz der im EU-Reformvertrag geplanten Beistandsklausel, dass eine Volksabstimmung nötig sei, betonte Korinek. Sie könnte natürlich auch freiwillig durchgeführt werden - was allerdings Bundessache und nicht Sache eines Bundeslandes wäre. Ein "immerwährend neutraler Staat" sei Österreich "im eigentlichen Sinn" ohnehin nicht mehr; die Neutralität sei über UNO- und EU-Beitritt schon schrittweise eingeschränkt worden, meinte Korinek.
"ganz seriöse Vorkehrungen"
E-voting hält der VfGH-Präsident derzeit für "absolut unzulässig". Möglich wäre das Wählen über Computer und Internet aus seiner Sicht erst, wenn es "ganz seriöse Vorkehrungen" gibt, die die geheime Stimmabgabe sicherstellen. Vor allem die ÖVP drängt auf die Einführung von e-voting; sie will schon bei der EU-Wahl 2009 die elektronische Stimmabgabe ermöglichen.
Problematisch ist für Korinek auch die bereits im Sommer beschlossene Briefwahl: Das persönliche, geheime und freie Wahlrecht seien gefährdet. Es bestünde die Gefahr des Stimmenkaufs oder einer Anordnung etwa im Familienkreis. Für Korinek sind Geheimheit und die persönliche Wahl "unglaublich wichtige Grundsätze" - auch wegen der "Gschichterln, die mein Vater von der Volksabstimmung über den sogenannten Anschluss erzählt hat".
Kritik
Einige Kritik eingebracht hat Korinek seine jüngste Aussage, "Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi". Er habe damit nicht Methoden oder Systeme verglichen, sondern die Auswirkungen, erklärte Korinek dazu. Und die seien "dass wir unglaublich überwacht werden" - von 200.000 Videokameras, über Handys oder Listen über Apothekeneinkäufe beim Hauptverband. "Warum muss ich, wenn ich zu Allerheiligen am Grab meiner Frau stehe, mich filmen lassen, wenn ich weine oder wenn ich nicht weine", wurde Korinek hier auch ein wenig persönlich.
"ordentliche gesetzliche Regelung"
Der VfGH-Präsident pochte auf eine "ordentliche gesetzliche Regelung" zu Überwachungsmaßnahmen - etwa zur Online-Überwachung per "Regierungs-Trojaner". Die geplanten Vorgaben wie schwerer Tatverdacht, richterliche Anordnung und begleitende Kontrolle begrüßte er, vermisste aber die Festlegung der Modalitäten - wie man in den Computer hineinkommt, was mit Daten unbeteiligter Dritter geschieht etc. Außerdem erinnerte Korinek die Regierung daran, dass sie ein Gesetz über private Videoüberwachung schaffen wollte.
Missfallen
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung - also Speicherung von Telefondaten über eine halbes Jahr - missfällt Korinek sehr. Hier stellte er fest, dass EU-Richtlinien "nicht sakrosankt" seien. Österreich könnte sie also auch nicht oder nur teilweise umsetzen - um zu erreichen, dass der EuGH die Frage prüft, ob die ergriffenen Maßnahmen z.B. das Grundrecht auf Privatheit verletzten oder unverhältnismäßig sind.
Ortstafeln?