Nach Rechtsstreit um Ausstrahlung zeigen ORF und ARD Contergan-Zweiteiler
Pharmakonzern und Opferanwalt waren gegen Ausstrahlung vorgegangen - Mittwoch und Donnerstag, 20.15 Uhr auf ORF 2 und ARD
Redaktion
,
50 Jahre nach dem Contergan-Skandal zeigen ORF und ARD am
Mittwoch und Donnerstag den Zweiteiler "Contergan". In Deutschland
schrieb dieser Film TV-Geschichte, noch bevor er in dieser Woche zum
ersten Mal zu sehen ist. Grund dafür ist ein anderthalbjähriger
Rechtsstreit um die Ausstrahlung des Zweiteilers.
Der Pharmakonzern Grünenthal, damals Hersteller des Schlafmittels,
das für Missbildungen tausender Babys verantwortlich war, sowie der
damalige Opferanwalt waren gegen die Ausstrahlung vorgegangen. Sie
führten an, dass das Drehbuch historische Tatsachen verdrehe und
Persönlichkeitsrechte verletze. Erst vor wenigen Wochen machte der
deutsche Bundesverfassungsgericht den Weg für das Werk in einer
Eilentscheidung frei, auch wenn noch nicht abschließend entschieden
worden ist.
ORF 2 und der deutsche öffentlich-rechtliche Sender ARD zeigen nun
am Mittwoch und Donnerstag jeweils um 20.15 Uhr den bewegenden
Zweiteiler von Regisseur Adolf Winkelmann. Der ORF widmet dem
Medizin-Skandal außerdem eine "Menschen & Mächte
spezial"-Dokumentation, die am Mittwoch um 22.30 Uhr auf dem Programm
steht - die TV-Illustrierte "Herbstzeit" berichtet Dienstag
ebenfalls über das Thema Contergan.
Contergan war Ende der 50er Jahre schwangeren Frauen als
Schlaf-und Beruhigungsmittel verschrieben worden. Es führte in
Deutschland bei tausenden Neugeborenen zu schweren Missbildungen an
den Gliedmaßen und wurde Anfang der 60er Jahre aus dem Handel
genommen. In Österreich hieß das Mittel Softenon und war
rezeptpflichtig - es gibt hier zu Lande daher "nur" neun offiziell
bekannte Contergan-Opfer. (APA/dpa)
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