Freiwilliges Angebot
Bei dieser Einigung handle es sich laut Seagate um ein freiwilliges Angebot und kein Schuldeingeständnis. Die Klage gegen den Festplattenhersteller wurde 2005 von Michael Lazar und Sharah Cho eingereicht. Beide hatten eine Seagate-Festplatte erworben und klagten, dass die Produkte weniger Speicherkapazität aufweisen würden, als Seagate verspreche. Die Kläger, beide Rechtsanwälte, hatten zuvor bereits Western Digital wegen desselben Sachverhalts vor Gerichte gebracht. Im Sommer 2006 kam es mit dem Unternehmen zu einer ähnlichen Einigung, wie nun mit Seagate.
Zählung
Hintergrund der Auffassungsunterschiede zwischen der klagenden Partei und Seagate ist die Zählweise, die bei der Kapazitätsberechnung verwendet wird. Der Harddiskproduzent rechnet, wie in der Branche der Massenspeicherhersteller üblich, im dezimalen System. Ein Gigabyte ist dabei soviel wie eine Mrd. Bytes. Computerbetriebssysteme wenden jedoch das binäre System zur Berechnung von Speicherplatz an. Hier entspricht ein Gigabyte 1,07 Mrd. Bytes. Aus diesem Unterschied in der Zählweise resultiert, dass am Rechner um sieben Prozent weniger Speicherplatz angezeigt wird, als nach Angaben der Festplattenhersteller vorhanden sein müsste. Um diese Differenz von sieben Prozent fühlten sich die Kläger betrogen.
Bis März 2008 Zeit