Maximal 19 Datensätze
Laut des Vorschlagsentwurfes sollen maximal 19 Datensätze verlangt und bis zu 13 Jahre - im jeweiligen Mitgliedstaat der Landung oder des Abflugs - aufbewahrt bzw. im Verdachtsfall analysiert und weiterverwendet werden. Nach fünf Jahren sollen Zugriffe nur noch unter bestimmten Umständen möglich sein. Die genauen Speicher-Zeiträume könnten sich noch ändern, hieß es in Brüssel. Sensible Daten wie politische Ausrichtung, Religionsbekenntnis oder sexuelle Orientierung müssen laut dem Kommissionsentwurf sofort gelöscht werden. Das System soll ab 2011 gelten.
Fluggastdatensätze (Passenger Name Records - PNR) werden für jeden Flug angelegt, der von einem Reisenden gebucht wird, und in den computergesteuerten Buchungs- und Abfertigungssystemen der Fluggesellschaften gespeichert. Anhand der Fluggastdatensätze können die in der Abwicklung von Flugreisen tätigen Unternehmen und Einrichtungen - vom Reisebüro bis hin zu den Abfertigungshallen - auf alle mit der Flugreise des Passagiers zusammenhängenden Daten zugreifen. Anzahl und Inhalt der Felder mit Informationen in einem Fluggastdatensatz variieren je nach Fluggesellschaft und Passagier und können bis zu 60 Felder aufweisen. Bestimmte Daten werden schon jetzt für die Passkontrolle an die Behörden in den Zielländern weitergegeben.
Speicherung
Die USA speichern als eine Folge der Terroranschläge von 11. September 2001 bereits seit 2003 Daten von Flugpassagieren. Die EU hat erst im Juli ein neues Abkommen mit Washington zu diesem Zweck unterzeichnet. Die Erfahrungen mit den USA und Kanada sowie einem Pilotversuch in Großbritannien hätten die Bedeutung dieser Daten für Strafverfolgung sowie die Identifikation von kriminellen Netzwerken gezeigt, so die EU-Kommission.