An der Spitze werde es in absehbarer Zeit zwar keine gesellschaftsrechtliche Verschränkung geben, so Pöchhacker, die Vorgangsweise beim Ausbau von Straße und Schiene solle aber durch "regelmäßige gemeinsame Sitzungen der Vorstände von ÖBB-Holding und Asfinag" abgeklärt und koordiniert werden.
Gemeinsame Immobilientochter
Ersten Felder für gesellschaftsrechtliche Verschränkungen der beiden Unternehmen sind bereits definiert: Nachgedacht werde über eine gemeinsame Immobilientochter von ÖBB und Asfinag und über eine gemeinsame Gesellschaft, die sich mit der Entwicklung der Telematik für die Autobahnen und der Signaltechnik für die Eisenbahn befasst. Zur Poolung eigne sich sinnvollerweise auch das Know-How der beiden im Finanzierungsbereich.