Wien - Die Grünen sagen Nein zur geplanten Konstruktion des neuen Asylgerichtshofes. In einer Pressekonferenz Dienstagvormittag wandte sich die stellvertretende Bundessprecherin Eva Glawischnig vor allem dagegen, dass Asylwerbern der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof künftig verwehrt sein soll. Damit werde die Qualität des Rechtsschutzes eindeutig gemindert, kritisierte die Dritte Nationalratspräsidentin.

Nur Juristen

Ferner pocht Glawischnig darauf, dass im neuen Asylgericht in jedem Fall ausschließlich Juristen tätig sein sollen. Es könne nicht so sein, dass der Innenminister etwa Polizisten hinsetze, die die End-Entscheidung im Asylverfahren treffen würden. In dem Zusammenhang forderte die Grünen-Vize auch, dass das Gericht im Bundeskanzleramt und nicht im Innenministerium anzusiedeln sei.

Die Skepsis der Grünen bezüglich der Verkürzung des Instanzenzugs wurde auch durch Zahlen belegt. Immerhin würden 40 Prozent der Entscheidungen der ersten Instanz in der zweiten wieder aufgehoben. Zusätzlich würden noch in der dritten Instanz - also beim Höchstgericht - nochmals 20 Prozent der Bescheide gekippt. All diese Argumente sollten zumindest die SPÖ allen voran Justizministerin Maria Berger zum Nachdenken bringen, meinte Glawischnig, die bei der ÖVP jegliche Hoffnung auf menschenrechtliche Sensibilität verloren hat.

Korinek-Kritik

Eine grundlegende Reform des Fremdenrechts verlangte Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger. Unterstützt fühlt sie sich durch die entsprechende Forderung von Verfassungsgerichtshof-Präsident Karl Korinek vom vergangenen Wochenende. Dessen Feststellung, dass diverse Passagen der Fremdengesetze verfassungswidrig seien, mache eine Total-Reform notwendig. Dabei solle auch gleich klar gestellt werden, dass bei einem legalen Aufenthalt auch eine legale Arbeitsmöglichkeit integriert sein müsse.

Weinzinger machte darauf aufmerksam, dass die Regierung trotz der menschen- und verfassungsrechtlichen Regelungen nicht einmal ihre eigenen Ziele wie einen Abbau der Verfahren erreicht habe. So seien direkt vor Inkrafttreten der Gesetze (31.12.2005) 33.829 Verfahren in erster und zweiter Instanz offen gewesen. Knapp zwei Jahre später - Ende September dieses Jahres - sei die Zahl sogar auf 34.634 gestiegen - und das trotz sinkender Zahl an Asylanträgen. (APA)